03.12.2015 | 21:15:00 | ID: 21519 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Schmidt: „Wir machen deutliche Fortschritte beim Tierschutz“

Berlin (agrar-PR) - Bundesregierung stellte heute dem Bundestag den Tierschutzbericht 2015 vor
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt zum Engagement für mehr Tierwohl: „Wir machen deutliche Fortschritte beim Tierschutz. Das ist die klare Botschaft des aktuellen Tierschutzberichts und das ist auch die klare Botschaft meiner Initiative: Eine Frage der Haltung – Neue Wege für mehr Tierwohl“. „Deutschland soll Trendsetter beim Tierwohl werden! Für die Nutztierhaltung heißt das: Ich setze auf die Entwicklung praxistauglicher Alternativen für die Betriebe.

Wir brauchen wettbewerbsfähige Lösungen, die auch am Markt Bestand haben. Nur so können wir verhindern, dass sich die Produktion von Lebensmitteln ins Ausland verlagert.

Mein Ziel ist es, dass wir unsere qualitativ hochwertigen Lebensmittel in Deutschland produzieren, dass Tierwohl zu einem Vermarktungsargument für unsere Lebensmittel wird und dass wir die Arbeitsplätze bei uns in Deutschland halten.

Dieser Ansatz ist zentraler Bestandteil meiner Initiative „Eine Frage der Haltung – Neue Wege für mehr Tierwohl“, die ich im September 2014 gestartet habe. Nach einem Jahr können wir bereits eine positive Zwischenbilanz ziehen: Mit der Geflügelbranche habe ich bereits eine Vereinbarung über das Ende des Schnabelkürzens abgeschlossen. Schon ab August 2016 sollen in den Brütereien keine Schnäbel bei Legehennen mehr gekürzt werden.

Gute Erfolge können wir auch hinsichtlich der Erforschung von praxistauglichen Alternativen zum Kükentöten verzeichnen. Mein Ziel ist, dass das Töten männlicher Eintagsküken 2017 aufhört. Hier gehen wir den Weg der Forschung zur Geschlechterbestimmung im Hühnerei. Parallel dazu investieren wir in die Forschung zum Zweinutzungshuhn.

Wo freiwillige Verpflichtungen und innovative Forschung nicht zum Erfolg führen, ist auch die Regulierung ein Baustein unserer Politik für mehr Tierwohl. Das zeigt der Tierschutzbericht und das zeigen aktuelle Beispiele wie die Pelztierhaltung und das Schlachten trächtiger Tiere. In beiden Fällen müssen wir Verbote erlassen, um den Anforderungen des Tierschutzes gerecht zu werden.

Für mehr Tierwohl in Deutschland stellen wir die politischen Weichen. Tierwohl ist aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe – in den Ställen, an der Ladenkasse und bei der Fürsorge für Heimtiere.“

Hintergrund zum aktuellen Tierschutzbericht:

Bereits zum zwölften Mal legt die Bundesregierung den Tierschutzbericht vor. Inhaltlicher Schwerpunkt ist die Darstellung der Aktivitäten der Bundesregierung im Bereich Tierschutz auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Im Vergleich zu seinen Vorgängern informiert der vorliegende Tierschutzbericht wesentlich detaillierter über Forschungsprojekte mit besonderem Bezug zum Tierschutz, die das BMEL fördert.

Der Berichtszeitraum umfasst die Jahre 2011 bis 2014. In dieser Zeit wurden zahlreiche Vorhaben zum Tierschutz verwirklicht oder vorbereitet – insbesondere die Umsetzung einer neuen EU-Richtlinie mit Vorschriften zum Schutz von Versuchstieren durch Änderung des Tierschutzgesetzes sowie der Erlass einer Tierschutz-Versuchstierverordnung. 2012 ist die Tierschutz-Schlachtverordnung neu gefasst worden, die die im europäischen Vergleich strengeren nationalen Vorschriften zum Schutz von Tieren bei der Schlachtung fortgeführt hat.

Auch der Tierschutz bei Heimtieren wurde vorangebracht. Zudem wurden 2014 erstmals spezifische Anforderungen an die Haltung von Kaninchen zu Erwerbszecken in die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung aufgenommen. (bmel)
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
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