24.03.2022 | 18:20:00 | ID: 32677 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Schmitt für Freigabe von Brachflächen zum Anbau von Nahrungs- und Futtermittelpflanzen

Mainz (agrar-PR) -

Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt appelliert an Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir, Brachflächen zum Anbau von Nahrungs- und Futterpflanzen auch in Deutschland ausnahmsweise und temporär zuzulassen. Die EU hat diese Möglichkeit eingeräumt, um der Ernährungssicherung in Folge der Ukraine-Krise Rechnung zu tragen. Nun liegt es an den Agrarministern der jeweiligen Mitgliedstaaten, diese Möglichkeit anzuwenden.

„Es ist gut und richtig, dass sich die EU für diese Ausnahmeregelung zum Anbau von Nahrungs- und Futtermittelpflanzen ausgesprochen hat und somit den Folgen der Ukraine-Krise und damit der Ernährungssicherung Rechnung trägt. Ich begrüße das ausdrücklich und bitte den Bundeslandwirtschaftsminister, die in Rede stehende Lösung für Deutschland kurzfristig und praxistauglich umzusetzen, so dass auch in Rheinland-Pfalz Ackerfrüchte wie Getreide und Mais auf den Ökologischen Vorrangflächen angebaut werden können“, sagte Ministerin Schmitt. „Die Zeit drängt, die Aussaat muss in Kürze erfolgen, die Betriebe zuvor Saatgut einkaufen.“

Schmitt hatte die Freigabe der Freiflächen zur Stärkung der Ernährungssicherheit bereits vor der Tagung des EU-Agrarrats (21.3.) an Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir herangetragen und ihn gebeten, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen. Die EU hat sich nun auf diese Lösung verständigt. Sie stellt die wichtigste Maßnahme aus einem fünf Maßnahmen umfassenden Hilfspaket der EU zur Unterstützung der Landwirtschaft im Hinblick auf die Ernährungssicherheit dar.

Schmitt betonte, dass die temporäre Freigabe dieser Flächen nicht die grundlegende, an der Nachhaltigkeit und dem Klimaschutz orientierte Neuausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP 2023-2027) in Frage stelle, sondern dem Getreidemangel aufgrund des schrecklichen Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine Rechnung trage. Eine solche Lösung sei als außergewöhnliche Ausnahmeregelung jetzt dringend geboten. Die EU komme damit ihrer Verantwortung als bedeutender Nahrungsmittelexporteur nach und könne zur Entspannung der sich abzeichnenden Notlagen in Drittländern – insbesondere in Nordafrika und dem Mittleren Osten – beitragen. Diese Regionen haben besonders unter dem Wegfall der Getreideexporte aus der Ukraine zu leiden.

Rheinland-Pfalz wird sich im Rahmen der derzeitigen Länderanhörung für die Freigabe der ÖVF für den praxistauglichen Anbau von Feldfrüchten einsetzen.

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