01.07.2009 | 00:00:00 | ID: 1038 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Schwachstellen trotz Verbesserung

Hannover (agrar-PR) - IVU-Richtline 

Die Geflügelhalter in der Europäischen Union werden ihre Ställe vorläufig weiterhin erst ab einer einheitlichen Schwelle von 40 000 Stallplätzen immissionsschutzrechtlich genehmigen lassen müssen. Die Ausbringungstechnik für Gülle, Jauche und Mist soll ebenfalls nicht zusätzlich über die Anlagengenehmigung vorgeschrieben werden. Das sind aus landwirtschaftlicher Sicht die zentralen Ergebnisse der Diskussion zur Neufassung der Richtlinie für die immissionsschutzrechtliche Prüfung (IVU-Richtlinie) beim jüngsten EU-Umweltministerrat.

Da auch das Europaparlament die Beibehaltung des Status quo bei den Tierplatzzahlen unterstützt, kann die EU-Kommission ihren Vorschlag einer Absenkung der Tierplatzzahlen für genehmigungspflichtige Anlagen zur Legehennenhaltung und Putenmast wohl zu den Akten legen. Umweltkommissar Stavros Dimas erklärte in der Sitzung bereits die Zustimmung zum Kompromissvorschlag des Ministerrates. Eingefügt haben die Minister allerdings einen Auftrag an die EU-Kommission, bis Ende 2012 die Notwendigkeit der Einbeziehung der Rinderhaltung, der Wirtschaftsdüngerausbringung und differenzierter Schwellenwerte für verschiedene Geflügelarten zu überprüfen. Nach Auffassung des Landvolk Niedersachsen weist der neue Text zur IVU-Richtlinie trotz der erzielten Verbesserungen weitere Schwachstellen auf. Der Entwurf sieht weiterhin zusätzliche Bürokratielasten für die Betriebe und Genehmigungsbehörden vor, beispielsweise zusätzliche Berichtspflichten und Vor-Ort-Kontrollen der Behörden mindestens im dreijährigen Rhythmus. Auch die in der geltenden Fassung der IVU vorhandene Ausnahmeregelung zu Emissionsmessungen in der Landwirtschaft wurde gestrichen. Diese Streichung wurde im Vorfeld auch vom Deutschen Bauernverband abgelehnt, da die Messung von Emissionen aus Tierhaltungsanlagen - besonders bei offenen Stallbauten - mit einem sehr großen Aufwand verbunden ist. Offenbar konnten aber außer der deutschen Delegation keine weiteren Vertreter der Mitgliedstaaten für die Durchsetzung dieser Belange gewonnen werden.
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