Hannover (agrar-PR) - IVU-Richtline
Die Geflügelhalter in der Europäischen Union werden ihre Ställe
vorläufig weiterhin erst ab einer einheitlichen Schwelle von 40 000
Stallplätzen immissionsschutzrechtlich genehmigen lassen müssen. Die
Ausbringungstechnik für Gülle, Jauche und Mist soll ebenfalls nicht
zusätzlich über die Anlagengenehmigung vorgeschrieben werden. Das sind
aus landwirtschaftlicher Sicht die zentralen Ergebnisse der Diskussion
zur Neufassung der Richtlinie für die immissionsschutzrechtliche
Prüfung (IVU-Richtlinie) beim jüngsten EU-Umweltministerrat.
Da auch das Europaparlament die
Beibehaltung des Status quo bei den Tierplatzzahlen unterstützt, kann
die EU-Kommission ihren Vorschlag einer Absenkung der Tierplatzzahlen
für genehmigungspflichtige Anlagen zur Legehennenhaltung und Putenmast
wohl zu den Akten legen. Umweltkommissar Stavros Dimas erklärte in der
Sitzung bereits die Zustimmung zum Kompromissvorschlag des
Ministerrates. Eingefügt haben die Minister allerdings einen Auftrag an
die EU-Kommission, bis Ende 2012 die Notwendigkeit der Einbeziehung der
Rinderhaltung, der Wirtschaftsdüngerausbringung und differenzierter
Schwellenwerte für verschiedene Geflügelarten zu überprüfen.
Nach Auffassung des Landvolk
Niedersachsen weist der neue Text zur IVU-Richtlinie trotz der
erzielten Verbesserungen weitere Schwachstellen auf. Der Entwurf sieht
weiterhin zusätzliche Bürokratielasten für die Betriebe und
Genehmigungsbehörden vor, beispielsweise zusätzliche Berichtspflichten
und Vor-Ort-Kontrollen der Behörden mindestens im dreijährigen
Rhythmus. Auch die in der geltenden Fassung der IVU vorhandene
Ausnahmeregelung zu Emissionsmessungen in der Landwirtschaft wurde
gestrichen. Diese Streichung wurde im Vorfeld auch vom Deutschen
Bauernverband abgelehnt, da die Messung von Emissionen aus
Tierhaltungsanlagen - besonders bei offenen Stallbauten - mit einem
sehr großen Aufwand verbunden ist. Offenbar konnten aber außer der
deutschen Delegation keine weiteren Vertreter der Mitgliedstaaten für
die Durchsetzung dieser Belange gewonnen werden.