11.09.2012 | 12:30:00 | ID: 13556 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Schwarzwälder Kirschtorte soll europaweit als „garantiert traditionelle Spezialität“ geschützt werden

Stuttgart (agrar-PR) - Verbraucherminister Alexander Bonde: „Schwarzwälder Kirschtorte ist einzigartiger Genussbotschafter für Baden-Württemberg“
„Die Schwarzwälder Kirschtorte ist eine der bekanntesten und beliebtesten Torten auf der ganzen Welt und damit ein erstklassiger kulinarischer Botschafter für die Region Schwarzwald und für ganz Baden-Württemberg. Spitzenprodukte wie diese zeichnen das Genießerland aus. Daher hat das Land den Vorstoß der Schutzgemeinschaft Schwarzwälder Kirschtorte, diese einzigartige Rezeptur europaweit unter Schutz zu stellen, maßgeblich mit unterstützt", sagte Verbraucherminister Alexander Bonde am Donnerstag (6. September) in Baiersbronn (Landkreis Freudenstadt) in der Konditorei Holz, wo das Antragsverfahren offiziell eingeleitet wurde.

Der entsprechende Antrag der Schutzgemeinschaft sieht vor, dass nur Torten als Schwarzwälder Kirschtorte bezeichnet werden dürfen, die aus einer traditionellen Kombination von Sahne, Schwarzwälder Kirschwasser und Kirschen in Verbindung mit dunklen Biskuitböden bestehen. Verpflichtend ist die Verwendung von originalem Schwarzwälder Kirschwasser, das geschmacklich deutlich wahrnehmbar sein muss. „Schwarzwälder Kirschwasser ist eine geschützte Spezialität, die traditionell viele Kleinbrennereien im Ländlichen Raum des Schwarzwaldes herstellen", sagte Bonde. Aufgrund der verwendeten Sorte und der guten Bodenqualität entstünden hier besonders aromatische Brennkirschen, die der Schwarzwälder Kirschtorte ihren unnachahmlichen Geschmack verleihten. „Die Erzeugung und Herstellung der Schwarzwälder Kirschtorte leistet damit zugleich einen Beitrag zum Erhalt der vielfältigen Natur- und Kulturlandschaft und zur Sicherung von Arbeitsplätzen in der Fläche", so der Minister weiter. Aufgrund des langwierigen Antragverfahrens könnte der Eintrag in das EU-Register jedoch frühestens 2015 erfolgen. „Wer eine Schwarzwälder Kirschtorte kauft, kann sich bei einem Erfolg des Antrags sicher sein, dass die Torte tatsächlich nach den traditionell gültigen Kriterien hergestellt wurde", sagte Bonde abschließend.

Hintergrund: Seit 20 Jahren besteht im Rahmen der „EU-Herkunftsschutz-Verordnung" ein Schutzsystem für geografische Angaben und traditionelle Spezialitäten bei Agrarprodukten und Lebensmitteln. Kerngedanke ist, Produkte zu schützen, die aufgrund ihrer Geschichte, Rezeptur oder Qualität als Original anzusehen sind. Mit den drei EU-Gütezeichen - „geschützte Ursprungsbezeichnung" (g.U.), „geschützte geografische Angabe" (g.g.A.) und „garantiert traditionelle Spezialität" (g. t. S) - will die Europäische Kommission die Vielfalt der landwirtschaftlichen Produktion fördern, die Produktbezeichnungen gegen Missbrauch und Nachahmung schützen sowie die Verbraucherinnen und Verbraucher über die besonderen Merkmale der Erzeugnisse informieren. Aktuell sind in der EU über 1.100 Produktbezeichnungen aus Mitgliedsstaaten und Drittländern geschützt.

Die Einreichung des Antrags erfolgt zunächst bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) durch die Schutzgemeinschaft Schwarzwälder Kirschtorte. Diese hat keine Rechtsform und umfasst derzeit drei Verarbeiter: Bäckerei und Konditorei Eberhard Holz, Pfalzgraf Konditorei GmbH und die Conditorei Coppenrath&Wiese GmbH&Co. KG. Sprecher der Schutzgemeinschaft ist der Baiersbronner Konditor Eberhard Holz. Nach der Prüfung durch die BLE erfolgt die Veröffentlichung des Antrags im Bundesanzeiger, verbunden mit einer viermonatigen Einspruchsfrist. Sollte es keine Einsprüche geben, erfolgt dann die Weiterleitung durch das Bundesministeriums der Justiz an die EU-Kommission. Dort erfolgt ebenfalls eine Prüfung und die Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt, verbunden mit einer sechsmonatigen Einspruchsfrist.


In Baden-Württemberg sind - Mineralwässer ausgenommen - derzeit insgesamt 12 Produktbezeichnungen geschützt:

Geschützte Ursprungsbezeichnungen:

- Allgäuer EmmentalerAllgäuer Bergkäse


Geschützte geographische Angabe:

- Schwäbische Maultaschen
- Schwäbische Spätzle
- Schwarzwälder Schinken
- Blattsalate von der Insel Reichenau
- Feldsalate von der Insel Reichenau
- Gurken von der Insel Reichenau
- Tomaten von der Insel Reichenau
- Schwäbisch-Hällisches Qualitätsschweinefleisch
- Schwarzwaldforelle
- Tettnanger Hopfen

Zuletzt wurden die Schwäbischen Spätzle/Schwäbische Knöpfle von der EU unter Schutz gestellt: Am 22. März 2012 hatte Minister Bonde diese in die Genießer-Galerie des Landes aufgenommen.

Die Schwarzwälder Kirschtorte wäre bundesweit die erste „garantiert traditionelle Spezialität".


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