Erfurt (agrar-PR) -
Umweltministerkonferenz fordert bundeseinheitliche Regelung zum Verbot gentechnisch veränderter Pflanzen Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund hat sich auf der 84. Umweltministerkonferenz im bayerischen Bad Staffelstein für ein nationales Anbauverbot für gentechnisch veränderte Pflanzen ausgesprochen. Die Ministerin forderte die Bundesregierung auf, die europarechtlichen Möglichkeiten für ein deutschlandweites Gentechnikverbot zu nutzen. „Die Vorschläge von Bundesagrarminister Schmidt zur Änderung des Gentechnikgesetzes sind nicht ausreichend, um eine klare und bundeseinheitliche Regelung zu schaffen. Statt die Verantwortung an die Bundesländer abzugeben, sollte die Bundesregierung für klare Verhältnisse sorgen. Nur ein bundeseinheitliches Verbot des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen ist geeignet, einen Flickenteppich unter den Bundesländern zu vermeiden“, so Siegesmund. Ein nationales Gentechnikverbot schaffe weiterhin die nötige Rechts- und Planungssicherheit. Die Umweltministerinnen- und Minister fordern die Bundesregierung weiterhin auf, die Neuzulassung gentechnisch veränderter Sorten auf europäischer Ebene abzulehnen.
Die Ministerin begründete ihre ablehnende Haltung des Einsatzes gentechnisch veränderter Pflanzen auch mit dem zu befürchtenden höheren Pestizideinsatz in der Landwirtschaft, der durch den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen nicht ausgeschlossen werden könne. Dies habe verheerende Folgen für Bodenleben und Artenvielfalt. Auf der Konferenz der Umweltministerinnen- und Minister der Länder hat sich Thüringen außerdem für ein Verbot des Verkaufs glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel ausgesprochen, um entsprechend des Vorsorgeprinzips negative Auswirkungen auf Mensch und Biodiversität auszuschließen.
Hintergrund
Die Umweltministerinnen- und Minister der Länder haben sich auf der 84. Umweltministerkonferenz in Bad Staffelstein für ein nationales Anbauverbot gentechnisch veränderter Pflanzen ausgesprochen und die Bundesregierung aufgefordert, im laufenden Gesetzgebungsverfahren die geänderte EU-Freisetzungsrichtlinie mit einem bundesweit einheitlichen Anbauverbot umzusetzen.
Als Mitantragsteller unterstützte Thüringen ebenso die auf der Konferenz beschlossene Forderung nach dem Verbot des Herbizids Glyphosat. Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) und die Weltgesundheitsorganisation (WHO) stufen das Pflanzenschutzmittel als „wahrscheinlich krebserregend für den Menschen“ ein. Deshalb fordert Thüringen gemeinsam mit den Ländern Baden-Württemberg, Hessen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein den Bund auf, sich für weitere Einschränkungen des Glyphosat-Einsatzes auch in der Landwirtschaft einzusetzen. Damit bekräftigten die Ministerinnen, Minister und Senatoren der Länder den Beschluss der Agrarministerkonferenz vom 20. März 2015. (tmuen-thüringen)