22.08.2018 | 18:20:00 | ID: 25853 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Statement von Agrar- und Umweltminister Vogelsänger zum angekündigten Bund-Länder-Programm Dürrehilfe

Potsdam (agrar-PR) - Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Jörg Vogelsänger hat die Ankündigung von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner, auf der Grundlage der Richtlinie Widrige Witterungsbedingungen ein von Bund und Ländern gemeinsam getragenes Hilfsprogramm auf den Weg zu bringen, ausdrücklich begrüßt.
Vogelsänger: „Nachdem in den vergangenen Wochen die Ernteprognosen aus Brandenburg und mehreren anderen Bundesländern immer weiter nach unten korrigiert werden mussten, haben wir in mehreren Runden beim Bund darauf gedrungen, ein gemeinsames Programm auf den Weg zu bringen. Aus Brandenburger Sicht sind die Dürreschäden und die Zahl der betroffenen Landwirte so hoch, dass wirksame Hilfen zur Selbsthilfe für unsere Bauern nicht mehr allein aus den Landeshaushalten gestemmt werden können. Ich bin froh, dass sich der Bund heute dazu bekannt hat, einen finanziellen Beitrag zum Erhalt existenzgefährdeter Agrarbetriebe zu leisten und zusätzliche Mittel dafür in die Hand nehmen will.“

„Wir haben mit dem Bund bereits erste Verabredungen getroffen, wie dieses Existenzsicherungsprogramm umgesetzt werden kann. Dazu gehört auch, dass wir in den Ländern unsere Hausaufgaben machen und unseren finanziellen Anteil im Landeshaushalt sicherstellen.“

Bund und Länder wollen sich die angekündigten Finanzhilfen jeweils zu 50 Prozent teilen. Brandenburg wird sich weiter beim Bund für ein zügiges Verfahren einsetzen, so dass in diesem Jahr der Rahmen für die Existenzhilfen stehen kann. Da für eine Bewilligung die Jahresabschlüsse 2018 die Grundlage sind, wird das Geld erst 2019 auf den Konten der betroffenen Bauern sein. 

Brandenburg hat sich deshalb entschlossen, mit eigenen, schneller wirkenden Maßnahmen die Liquidität in den Betrieben zusätzlich zu unterstützen. Wichtigster Baustein ist hier ein Futterzukaufsprogramm unterhalb der Genehmigungsschwelle durch die EU (de minimis) für Dürre geschädigte Rinder- und Schweinehalter, die mindestens 50 Prozent ihres Futters für ihre Tiere selbst erzeugen. Dafür stehen mindestens 5 Millionen Euro aus Landesmitteln zur Verfügung.
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