28.07.2022 | 16:07:00 | ID: 33716 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Statement von Ministerin Barbara Otte-Kinast zur Sonder-Agrarministerkonferenz

Hannover (agrar-PR) - In Bezug auf eine Entscheidung, Ausnahmeregelungen für bestimmte agrarpolitische Vorschiften befristet für das kommende Jahr zuzulassen, gab es heute keine Einigung auf der Sonder-Agrarministerkonferenz (AMK).
Die EU-Kommission hatte in der vergangenen Woche vorgeschlagen, Ausnahmen beim Fruchtwechsel (GLÖZ 7) und bei der vierprozentigen verpflichtenden Stilllegung (GLÖZ 8) nur im Jahr 2023 zu ermöglichen. Die Mitgliedstaaten müssen nun entscheiden, ob sie von diesen Ausnahmen Gebrauch machen. Zu dieser Möglichkeit gab es auf der digitalen AMK jedoch weder eine einheitliche Haltung der Bundesländer noch eine Zusage des Bundes.

Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast kommentiert: „Das Ergebnis ist eine herbe Enttäuschung und absolut nicht nachvollziehbar. Wie sollen wir hungernden Menschen erklären, dass wir ab 2023 vier Prozent der Ackerfläche nicht bestellen? Wir brauchen jede Tonne Getreide, die produziert werden kann. Es ist das Gebot der Stunde und der Solidarität, zu handeln!"

Die Ankündigung Berlins, noch offene Fragestellungen klären zu wollen und in der nächsten Woche einen Vorschlag auf den Tisch zu legen, nahm Barbara Otte-Kinast mit Unverständnis zur Kenntnis: „Die Landwirte brauchen umgehend Planungssicherheit, weil sie jetzt den Anbau für das nächste Jahr planen." Die Ministerin erinnerte daran, dass es sich nicht um eine grundsätzliche Entscheidung, sondern um eine klar befristete Lösung handelt, die durch den schrecklichen Krieg in der Ukraine hervorgerufen wurde. „Es geht darum jetzt zu handeln, um die drohende Hungersnot in der Welt zu lindern - und dabei gleichzeitig die Ziele für das Klima und die Biodiversität weiter im Blick zu behalten."

In einer Protokollerklärung forderte Niedersachsen gemeinsam mit acht weiteren Bundesländern den Bund auf, die Vorschläge der EU-Kommission 1:1 umzusetzen. In Niedersachsen könnten bei einem Verzicht auf die Stilllegung (ausgehend von 1,9 Millionen Hektar Ackerfläche insgesamt) rund 70.000 Hektar weiter landwirtschaftlich genutzt werden. Das entspricht rein rechnerisch einem Getreideertrag von bis zu 420.000 Tonnen (bei sechs Tonnen Ertrag pro Hektar).
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