27.10.2014 | 08:00:00 | ID: 18984 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Tack: Gute fachliche Praxis ist Voraussetzung für nachhaltige Bodennutzung

Heidelberg (agrar-PR) -

Festgestellte Defizite bei der „guten fachlichen Praxis“ der landwirtschaftlichen Bodennutzung sollen abgebaut werden. Das hat heute die Umweltministerkonferenz (UMK) in Heidelberg beschlossen. „Einer nachhaltigen Landnutzung kommt gerade in einem Flächenland wie Brandenburg eine herausgehobene Bedeutung zu. Um Natur und Landschaft für künftige Generationen zu erhalten, ist eine nachhaltige Bodennutzung auf Grundlage der sogenannten guten fachlichen Praxis besonders wichtig“, so Umweltministerin Anita Tack und verweist auf die Nachhaltigkeitsstrategie des Landes Brandenburg.

 

Die „gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft“ ist Gegenstand des § 17 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG). Bei der landwirtschaftlichen Bodennutzung wird durch die gute fachliche Praxis die Vorsorgepflicht nach § 7 BBodSchG erfüllt. Nach einem aktuellen Positionspapier der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz gibt es jedoch weiteren Regelungsbedarf. „Die zu konkretisierenden Inhalte der Grundsätze der guten fachlichen Praxis wurden dargestellt und Lösungsvorschläge unterbreitet. Die gute fachliche Praxis als Orientierung für die Landwirte gilt es verstärkt durchzusetzen. Jetzt liegt es an den Bundesministerien für Umwelt und für Landwirtschaft, diese Vorschläge aufzugreifen“, sagt Tack und verweist auf die Belastung von Böden, Grund- und Oberflächenwasser durch die Intensivierung der Landwirtschaft mit einem hohen Einsatzes von Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln. Laut Tack sind fehlende Fruchtfolgen eine Konsequenz des zunehmenden Energiepflanzenanbaus, die der nachhaltigen Sicherung der Bodenfruchtbarkeit entgegenstehen und die Leistungsfähigkeit des Bodens als natürlicher Ressource langfristig beeinträchtigen.

 

 

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