12.03.2020 | 17:30:00 | ID: 28507 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Thüringen bei neuer Düngeverordnung für Verursacherprinzip und Binnendifferenzierung

Erfurt (agrar-PR) - Zum Thema Düngeverordnung fanden sich heute (12.03.) die Agrar- und Umweltministerinnen und –minister des Bundes und der Länder in Berlin zu einem Sondertreffen zusammen. „Angesichts der drohenden Strafe der EU ist bei der Novellierung der Dünge-Verordnung Eile geboten. Das liegt vor allem an den Versäumnissen der Bundesregierung, die nun den Druck auf die Länder erhöht, bis Oktober die neuen Landes-Verordnungen zu verabschieden. Ich begrüße es, dass eine verpflichtende Binnendifferenzierung in den sogenannten „Roten Gebieten“ gelten wird. Damit werden Agrarbetriebe entlastet, die zwar in belasteten Gebieten liegen, aber auf deren Flächen keine Nitrat-Schwellenwerte überschritten werden. Hier bestehen wir auf eine einheitliche Regelung für alle Länder“, sagt Thüringens Staatssekretär für Landwirtschaft Torsten Weil. 

Laut EU-Auflagen im Vertragsverletzungsverfahren muss in Deutschland bis spätesten Juni 2020 die novellierte Düngeverordnung in Kraft treten. Das Landwirtschafts- und das Umweltministerium des Bundes haben den Ländern unmissverständlich klargemacht, dass es keine inhaltlichen Änderungen mehr an der Düngeverordnung im Bundesrat geben wird. Spielraum bleibe allein bei der Abgrenzung der roten Gebiete, bei der nun eine bundeseinheitliche Regelung erwartet wird. Spätestens im Oktober dieses Jahres muss dann die Thüringer Landes-Verordnung mit der dazugehörigen Nitratkulisse und neu auch mit einer Phosphat-Kulisse verabschiedet sein. 

Ein weiterer Tagesordnungspunkt beim heutigen Sondertreffen der Agrarminister*innen war die Verwendung der sogenannten Bauernmilliarde. „Die von der Bundesregierung angekündigte Bauernmilliarde bleibt ein untauglicher Versuch, die dringenden Probleme der Landwirte zu lösen. Es wird deutlich, dass hier kein Konzept vorliegt, um möglichst viele Bauern in allen Landesteilen zum Beispiel dabei zu unterstützen, technisch und wirtschaftlich mit den Folgen der neuen DüngeVO umzugehen. Es deutet sich leider an, dass die Mittel vor allem nach Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Bayern fließen, um dort die Gülle-Probleme zu lösen. Dann sollte es aber ehrlicherweise nicht Bauernmilliarde heißen, sondern Milliarde für die westdeutschen Flächenländer“, so Staatssekretär Weil.

Hintergrund:

Die Dünge-Verordnung (DüngeVO) ist eines der wichtigsten landwirtschaftlichen Instrumente zum Schutz unserer Gewässer. Bereits 2012 ermahnte die EU-Kommission Deutschland, wegen der geringen Wasserqualität das Düngerecht umfassend zu überarbeiten, um eine Nitratreduzierung im Grundwasser zu erreichen. Am 27. Oktober 2016 reichte Brüssel dann Klage gegen Deutschland ein, weil es die EU-Nitratrichtlinie verletzt. Im Juni 2018 ist Deutschland wegen Vertragsverletzung verurteilt worden. Innerhalb von zwei Jahren muss die DüngeVO ordnungsgemäß umgesetzt werden. Diese Frist endet Mitte dieses Jahres. Gelingt es nicht, die Dünge-VO umzusetzen, dann drohen Deutschland Strafzahlungen in Höhe von 850.000 Euro pro Tag.
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