17.01.2018 | 19:20:00 | ID: 25022 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Thüringen will nachhaltige Agrarpolitik

Erfurt (agrar-PR) - Keller: Keine Kappung der EU-Zahlungen an ostdeutsche Landwirte wegen der Betriebsgröße

„Wir müssen die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik (GAP) weiterentwickeln, um sie zukunftsfähig zu machen. Wir brauchen eine nachhaltige GAP. Wir schlagen dazu vor, den Anteil der Zahlungen, der an die Erbringung ökologischer Leistungen durch die Bauern gebunden ist, von 30% auf 50% zu erhöhen“, forderte heute die Thüringer Agrarministerin Birgit Keller in Erfurt vor der morgen in Berlin stattfindenden Sonderagrarministerkonferenz zur zukünftigen Entwicklung der EU-Agrarpolitik.

„Wir müssen bei der Reform jedoch Maß und Mitte halten. Denn nur ökonomisch leistungsfähige Betriebe können die Reform zu einer nachhaltigen Landwirtschaft vorantreiben“, so Keller weiter. „Grundsätzlich lehnen wir alle Regelungen ab, die die Betriebe aufgrund ihrer Größe benachteiligen. Dies träfe einseitig die historisch anders strukturierte ostdeutsche Landwirtschaft. Stattdessen müssen die Belange des Natur-, Umwelt-, Klima- und Tierschutzes gestärkt werden. Die bisherigen Öko-Leistungen müssen durch ein zielorientiertes Konzept abgelöst und ihr Anteil an der Gesamtförderung erhöht werden. Bei einem klaren Leistungsbezug der Zahlungen für ökologische Leistungen sind Kürzungen auch nicht begründbar. Jeder Hektar ist letztlich gleich viel wert. Darüber hinaus bietet die Einführung eines nationalen GAP-Strategieplanes die Chance, die Agrarpolitik künftig zu vereinfachen und Bürokratie abzubauen.“

Hintergrund: Am 18. Januar 2018 treffen sich die Agrarministerinnen und Agrarminister der Länder zu einer außerordentlichen Sitzung, die sich ausschließlich mit dem Thema der Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU beschäftigen wird. Die GAP ist die am längsten und weitesten gemeinschaftlich geregelte Politik der EU. Sie gehört zu den größten Ausgabeposten der EU (aktuell knapp 40 %; das sind rund 60 Mrd. € je Jahr; für Deutschland 9 Mrd. € je Jahr). Im Rahmen des Verfahrens zur Ausgestaltung der GAP in der nächsten Förderperiode 2021-2027 hat die EU-Kommission am 29. November 2017 eine Mitteilung zur Zukunft der GAP vorgelegt. Im Juni 2018 sollen die Entwürfe für die Basisrechtsakte der EU zur GAP vorgelegt werden. Um auf diesen Prozess Einfluss zu nehmen, ist die Sonder-AMK einberufen worden.

 
gez. Antje Hellmann
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