12.02.2016 | 14:05:00 | ID: 21868 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Tierschutz ist Daueraufgabe - „Mega-Stall“- Rhetorik verunsichert Verbraucher

Schwerin (agrar-PR) - Auf der heute in Güstrow erstmals stattfindenden Tierwohltagung MV erörterte Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus vor rund 350 Besucher die Frage, wie politisch Tierwohl ist.
Veranstaltet wurde die Tagung von der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei MV, dem Landeskontrollverband für Leistungs- und Qualitätsprüfung MV und der RinderAllianz.

„Tierwohl ist in höchstem Maße politisch und bereits seit Jahren ein hoch brisantes Thema, das ich als Minister im Rahmen meiner politischen Arbeit als persönliches Kernanliegen betrachte. Tierschutz ist aber ebenso eine Daueraufgabe für jeden Einzelnen. Wenn wir uns die zum Teil sehr emotional geführten Debatten, wie die der ‚Wir haben es satt‘- Bewegung, ins Gedächtnis rufen, wird deutlich, in welch komplexes Spannungsverhältnis Landwirtschaft eingebunden ist“, sagte Dr. Backhaus.

In enger Zusammenarbeit mit den Nachbarländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen arbeitet MV intensiv an der Einführung von Tierschutzindikatoren in der Tierschutzüberwachung. Auf Bundesebene liegen bislang noch keine einheitlichen Kriterien vor.

„Ziel meiner Politik ist es, zu gesellschaftlich akzeptierten vom Tierhalter leistbaren Haltungsbedingungen zu kommen, in denen transparent und nachvollziehbar der Schutz des Wohlbefindens eines jeden Tieres sichergestellt ist“, so der Minister.

Für die Forderungen von Grünen und Umweltverbänden, die sogenannte „Massentierhaltung“ in MV abzuschaffen, fand Dr. Backhaus klare Worte: „Es ist zwar legitim aus der Position der Opposition solche Forderungen zu vertreten, zur konstruktiven Bearbeitung der Sache tragen sie allerdings nicht bei. Mit Bezeichnungen, wie ‚Massentierhaltung‘ oder ‚Mega-Ställe‘, für die es nebenbei bemerkt keine wissenschaftliche Definition gibt, werden ideologisch motivierte Debatten geschürt, die letztlich Angst und Verunsicherung auf Seiten der Verbraucher schüren.“

Dr. Backhaus machte in seiner Rede noch einmal deutlich, dass das Tierwohl laut Tierschutzgesetz am Einzeltier ausgerichtet werden muss: „Es kommt weniger darauf an, wie groß ein Betrieb oder ein Stall ist, sondern wie mit den Tieren umgegangen wird. Im vergangenen Jahr habe ich mit der Vorstellung unseres Tierschutzkonzeptes einen Handlungsrahmen auf den Weg gebracht, der gesellschaftliche Forderungen genauso berücksichtigt wie Erkenntnisse der Tierhalter und der Wissenschaft.“

Das Konzept wurde und wird vom Tierschutzbeirat beratend und prüfend begleitet und umfasst Maßnahmen zu folgenden Zielen:

- Optimierung von Haltungseinrichtungen

- Verzicht auf Eingriffe an Tieren, die deren Anpassung an Haltungsbedingungen dienen

- Durchführung betrieblicher Eigenkontrollkonzepte des Tierhalters, die die ordnungsgemäße Pflege zur Sicherstellung der Tiergesundheit und eines angemessenen Ausübens der arteigenen Verhaltensweise jederzeit belegen

- Begrenzung der Tierarzneimittelanwendung auf unerlässliche Behandlungen

- Prüfung der Ausrichtung der Leistungsanforderungen in der Tierzucht am physiologischen Leistungsvermögen der Tiere

- Entwicklung von Schulungs- und Beratungsangeboten für Tierhalter zum Erwerb und zur Aktualisierung der Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit Tieren


„Für die Haltungseinrichtungen hoffen wir, dass das lange geforderte Prüf- und Zulassungsverfahren für Stalleinrichtungen nunmehr eingeführt wird. Ich darf daran erinnern, dass bereits 2013 unter Federführung von MV ein Eckpunktepapier erarbeitet wurde, das sowohl ein obligatorisches als auch ein freiwilliges Verfahren vorschlägt“, betonte der Minister.

Auch zum Thema Tieroberstandsgrenzen bezog Dr. Backhaus Stellung: „Das derzeitige Tierschutzrecht kennt keine Bestandobergrenzen. Daher habe ich mich dafür eingesetzt, dass die Entwicklung von Bestandsobergrenzen im Koalitionsvertrag der Bundesregierung von 2013 aufgenommen wurde.“

Auch wenn die Frage, ab wann viel viel ist, bislang niemand objektiv und wissensbasiert beantworten kann, besteht ein breiter, gesellschaftlicher Konsens darüber, dass 2,0 Großvieheinheiten je ha Nutzfläche, also beispielsweise zwei ausgewachsene Milchkühe, für die Begrenzung der Tierhaltung in einer Region sinnvoll sind.

„Die Maximalforderung einiger Umweltverbände, die gesamte Milchviehhaltung auf freien Weideflächen zu organisieren, ist keineswegs praktikabel. Würde man diesem Vorschlag folgen, würden dem Ackerbau nach seriösen Schätzungen etwa 60.000 bis 80.000 ha Nutzfläche verloren gehen. Mit dieser Idee einher geht auch ein drastischer Anstieg des Methanausstoßes, der unter Umwelt- und Klimaaspekten nicht erstrebenswert ist“, mahnte der Minister.

Backhaus wies in diesem Zusammenhang auf eine weitere bedrohliche Entwicklung hin: „Sollte sich die dramatische Lage der Veredlungswirtschaft nicht bald bessern, brauchen wir in einem Jahr überhaupt nicht mehr über Obergrenzen diskutieren. Es gibt dann einfach keinen Tierbestand mehr im Land, da die Landwirte aufgeben müssen. Wurden 1990 noch 1,1 Mio. Rinder im Land gehalten, sind wir heute bei rund 560.000 Rindern. Die Entwicklung in der Schweinehaltung ist gegenüber November 2014 ebenfalls von einem drastischen Bestandsrückgang um 12,3 Prozent bzw. 105.300 Tiere gekennzeichnet.“

Auch zum Wahlkampfgetöse der Grünen und dem Vorwurf, sein Ressort würde mit dem Mitteln aus dem europäischen Agrarfonds „Mega-Ställe“ fördern, positionierte sich Backhaus eindeutig: „Ich selbst habe mich bereits seit Jahren für eine Förderbegrenzung eingesetzt, indem das förderfähige Investitionsvolumen gegenüber den bundesweiten Festlegungen auf 1,5 Mio. Euro „gedeckelt“ wurde. Legt man die normativen Investitionskosten je Tierplatz zugrunde, sind damit Investitionen für ca. 250 Milchkühe, 430 Sauen oder 1460 Mastschweineplätze möglich. Hierbei handelt es sich um Größenordnungen, die keineswegs in die Kategorie ‚Massentierhaltung‘ fallen.“

Über das Agrarinvestitionsprogramm (AFP) wurden im Zeitraum 2007 bis 2013 rund 1.300 Maßnahmen mit einem Volumen von rund 130 Mio. Euro bezuschusst, davon im Bereich der Milcherzeugung bei 585 Bewilligungen mit rund 70 Mio. Euro. 2015 wurden 39 Anträge über das AFP in der Milcherzeugung mit einem Zuschussvolumen von rund 6,8 Mio. Euro gestellt. Seit 2012 werden nur noch Nutztierhaltungsbetriebe gefördert, die beim Tierschutz über das notwendige Maß hinaus gehen. Dazu zählt auch ein größeres Platz- und Betätigungsangebot. Bezuschusst werden außerdem nur noch Unternehmen, deren Viehbesatz 2 Großvieheinheiten pro Hektar nicht überschreitet und die somit ausreichend Fläche vorweisen können.

Abschließend wies Dr. Backhaus darauf hin, dass die derzeitige Genehmigung von großen Stallanlagen unter anderem auf der Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes vorgenommen wird. Dieses Gesetz wurde von einer Bundesregierung mit der grünen Agrarministerin Künast erarbeitet. „Wenn sich die Grünen im Land also über die angebliche Genehmigung von „Mega-Ställen“ echauffieren, empfehle ich dringend die Auseinandersetzung mit der eigenen Parteigeschichte.“

Hintergrund:

Der Tierschutz wurde 2002 als Staatsziel in das Grundgesetz aufgenommen und genießt somit höchsten Verfassungsschutz. Bundesweite Anwendung und Geltung erfährt zudem das Tierschutzgesetz, das die näheren tierschutzrechtlichen Anforderungen regelt. Demnach muss die Tierhaltung artgerecht, die Ernährung und Pflege der Tiere bedarfsgerecht und die Unterbringung der Tiere verhaltensgerecht sein.

2006 erfolgte zusätzlich die Aufnahme in die Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommerns. Daneben haben wir es beim Tierschutz mit einem europäisierten Regelungsbereich zu tun. Durch den Vertrag von Lissabon wurde der Tierschutz 2009 europarechtlich verankert und lässt sich heute im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) bestimmen. (regierung-mv)
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