08.05.2020 | 16:29:00 | ID: 28767 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Trotz Corona: Agrarminister beraten wichtige Themen der Agrarpolitik

Schwerin (agrar-PR) - Die Agrarministerkonferenz (AMK) befasste sich heute mit den Auswirkungen der SARS-CoV-2-Pandemie auf die Land-, Ernährungs-, Forst- und Fischereiwirtschaft. Aufgrund der Corona-Einschränkungen wurde die Konferenz erstmals in ihrer Geschichte nicht im Vorsitzland – 2020 ist es das Saarland – sondern im Rahmen einer Videokonferenz mit deutlich reduzierter Tagesordnung durchgeführt. „Deutschland hat die Coronakrise bislang vergleichsweise gut gemeistert.
Das liegt auch daran, dass Bund und Länder die damit verbundenen Herausforderungen konsequent angegangen sind. Ich habe mich zusammen mit meinen Agrarministerkollegen von Anfang an intensiv in diesen Prozess eingebracht“, betonte Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt. So konnten zahlreiche Hilfsmaßnahmen beschlossen werden, die auch dem Agrarsektor zugutekommen.

Neben finanziellen Soforthilfen für in Not geratene Kleinst-, Klein- sowie mittelständische Unternehmen wurden vor allem die Arbeitszeitregelungen flexibler gestaltet und Hinzuverdienstgrenzen angehoben. Darüber hinaus wurde ermöglicht, dass Saisonarbeitskräfte bis zum 31. Oktober 2020 eine kurzfristige Beschäftigung für bis zu 115 Tage statt bisher 70 Tage sozialversicherungsfrei ausüben können. Des Weiteren erfolgten für ausländische Arbeitskräfte Ausnahmeregelungen von den geltenden Einreisebeschränkungen, um drohende Ernteausfälle zu verhindern. Auf diese Weise ist es gelungen, Einbrüche im Agrarsektor zu verhindern und die Versorgungssicherheit der Bevölkerung zu jeder Zeit abzusichern. „Daran hat die Land- und Ernährungswirtschaft maßgeblichen Anteil, sie hat in den zurückliegenden Wochen wirklich Großartiges geleistet“, so der Minister.

Aufbauend auf den bereits bestehenden hohen Hygienestandards seien in kürzester Zeit alle erforderlichen Hygienemaßnahmen umgesetzt worden, um auch in Coronazeiten die volle Funktionsfähigkeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette aufrechtzuerhalten. „Deshalb gebührt der Branche unser Dank und unsere Anerkennung“, bekräftigte der Minister versicherte: „Wir haben uns in der heutigen AMK darauf verständigt, die Agrarmärkte weiter im Blick zu behalten, um schnellstmöglich auf mögliche Marktverwerfungen reagieren zu können.“

Er verwies darauf, dass sich insbesondere die Lage auf den Märkten für tierische Produkte in den zurückliegenden Wochen deutlich verschlechtert hat. „Das betrifft vor allem den Milchsektor. Dort geht die Angst vor einer neuen Milchkrise um“, zeigte sich Backhaus besorgt. Zwar habe der inländische Absatz im Lebensmitteleinzelhandel in der Corona-Krise deutlich zugenommen, im Gegenzug seien aber andere Absatzbereiche wie die Gastronomie und auch der Export eingebrochen. Zudem steige saisonal das Rohstoffaufkommen, was den Preis weiter drückt. Eine von der Tendenz vergleichbare Entwicklung sei auch auf dem Fleischmarkt zu verzeichnen, so der Minister.

Ein weiteres wichtiges Thema war die Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020. „Der durch die EU-Parlamentswahlen ohnehin schon deutlich verzögerte Zeitplan ist durch Corona weiter ins Stocken geraten. Nach wie vor sind die EU-Länder in weiten Teilen uneinig über die zukünftige Ausgestaltung der Agrarpolitik. Deutschland ist in seiner bevorstehenden Ratspräsidentschaft daher gefordert, die Reformprozesse voranzutreiben“, erklärt Backhaus.

Vorrangiges Ziel müsse die Verabschiedung der GAP-Übergangsverordnung für die Jahre 2021 und 2022 sein, um möglichst bald Planungssicherheit für diese Jahre zu schaffen. Auch an der Zielsetzung eines zumindest gleichbleibenden Agrarbudgets müsse man festhalten, auch wenn dies mit Blick auf die finanziellen Herausforderungen zur Bewältigung der SARS-CoV-2-Pandemie wenig aussichtsreich erscheine, bekräftigte der Minister. Die AMK einigte sich auf die Durchführung einer Sonder-AMK, um erforderliche Festlegungen zur Umsetzung der zukünftigen GAP zu treffen. Dazu zählen Themen wie die Verteilung der ELER-Mittel in Deutschland, Kappung und Degression der Direktzahlungen oder auch die Höhe und Ausgestaltung der ergänzenden Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit.

Der zur ELER-Mittelverteilung im Übergangszeitraum in die heutige AMK eingebrachte Beschlussvorschlag sorgte für eine hitzige Debatte. Strittig war dabei die Frage, ob die bisherige Mittelverteilung bereits im Übergangszeitraum 2021/2022 deutlich stärker als bislang durch einen Bezug zur landwirtschaftlichen Fläche (LF) korrigiert werden soll. „Das würde für Mecklenburg-Vorpommern massive Einschnitte bedeuten. Mit dem geforderten Verteilerschlüssel von 40 Prozent entfielen auf MV für 2021 und 2022 nur noch rund 92,6 Mio. Euro – ein Minus von rund 7,4 Mio. Euro. Das ist völlig inakzeptabel“, begründete der Minister seine ablehnende Haltung. „Ohnehin dürfen wir uns bei der Verteilung der Mittel zukünftig nicht allein an der landwirtschaftlichen Fläche orientieren. Es müssen auch andere Kriterien in den Verteilerschlüssel einfließen. Ich denke da vor allem an die regionale Wirtschaftskraft, auch der Anteil an Natura 2000-Gebieten sollte stärker honoriert werden bei der Mittelverteilung“, sagte der Minister. Die Entscheidung über das weitere Verfahren für den Übergangszeitraum wurde auf eine Sonder-AMK im Juli 2020 vertagt.

Darüber hinaus wurde auf Bitte des Ministers die Problematik der anhaltenden Trockenheit und die damit verbundene Sorge erneuter Ernteeinbußen erörtert. Hierzu wurde zwischen Bund und Ländern vereinbart, sich in Abhängigkeit vom Witterungsverlauf des Monats Mai zeitnah auf gegebenenfalls einzuleitende Schritte zu verständigen.
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