30.06.2014 | 08:10:00 | ID: 18053 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Über den Standards: Förderung von Ställen und Tierhaltungsanlagen in Brandenburg

Potsdam (agrar-PR) - Auch in der neuen EU-Förderperiode können Landwirte in Brandenburg Unterstützung im Rahmen der Investitionsrichtlinie für Ställe und Anlagen zur Tierhaltung beantragen.
Künftig wird es in der Tierhaltung nur noch eine sogenannte Basisförderung mit einem Zuschuss von 20 Prozent sowie eine Premiumförderung mit 40 Prozent Zuschuss geben.

Sowohl in der Basis- wie auch in der Premiumförderung müssen die Antragssteller nachweisen, dass ihre Bauvorhaben über die gesetzlich geforderten Haltungsstandards hinausgehen.

Die Basisförderung von 20 Prozent ist wie bereits in der letzten Förderperiode an einen erhöhten Standard über den Auflagen des Tierschutzgesetzes beziehungsweise der Nutztierhaltungsverordnung geknüpft. Als Anreiz, aber auch als Ausgleich erhöhter Kosten für mehr Platz oder mehr Auslauf gewährt das Land eine Premiumförderung von 40 Prozent für besonders tiergerechte Haltung. Flächenlose Tierhalter haben danach keine Chance auf Förderung.

Zunächst muss Brandenburg über die Europäische Kommission seinen Förderfahrplan für die kommenden Jahre genehmigen lassen. Sobald für den Plan für die Entwicklung des ländlichen Raumes in Brandenburg und Berlin (EPLR) die Zustimmung erteilt ist, können die vorbereiteten Förderprogramme in Kraft gesetzt werden. Nach den Planungen könnte dies im Herbst geschehen.

Weniger als die Hälfte des bundesdeutschen Durchschnitts

Im bundesweiten Vergleich ist Brandenburg ein tierarmes Land. Mit 0,41 Großvieheinheiten pro Hektar erreicht das Land nur knapp die Hälfte des bundesdeutschen Durchschnitts.

Selbst bei Milch beträgt der Selbstversorgungsgrad für Berlin und Brandenburg nur knapp bei 70 Prozent. Noch schlechter sieht die Eigenversorgung bei Fleisch- und Wurstprodukten aus. Brandenburg bietet somit grundsätzlich gute Voraussetzungen für eine umweltverträgliche Produktion.

Obwohl eine bessere regionale Versorgung der knapp sechs Millionen Verbraucher in Berlin und Brandenburg durch die heimische Landwirtschaft möglich wäre, kommt der Großteil der konventionell und ökologisch erzeugten Fleisch- und Wurstprodukte aus Süd- und Westdeutschland beziehungsweise aus dem Ausland.

Arbeit und Einkommen auf dem Lande

Für die Agrarinvestitionsrichtlinie will Brandenburg bis 2020 118,7 Millionen Euro einsetzen. Im Rahmen dieser Richtlinie kann für die Schaffung zusätzlicher Einkommensmöglichkeiten ein Zuschuss gewährt werden. Die Möglichkeit der Förderung von Maßnahmen zur Schaffung zusätzlichen außerlandwirtschaftlichen Einkommens wird vor allem in den Bereichen Landtourismus, Dienstleistungen und Einzelhandel genutzt werden.

Erwartet werden aber auch wieder Anträge von Tierhaltern, insbesondere im Bereich der Milchviehhaltung. Diese Unternehmen verbessern mit Investitionen ihre Wirtschaftlichkeit mit Blick auf den Wegfall der Milchquote 2015. Schwerpunkte dabei sind ein hoher Standard bei den Haltungsbedingungen, die Erneuerung der Melktechnik sowie mobile Technik zur Versorgung mit Futter.

Besonders hohe Anforderungen bei Schweinen und Geflügel

In der Schweine- und in der Geflügelmast sind im Falle der Förderung besonders hohe Anforderungen zu erfüllen.

Bei Mastschweinen ist für je sechs Tiere eine Tränke bereitzustellen. Die Buchten müssen so groß und so gestaltet sein, dass sie in einen Fressbereich, Liegebereich und Bewegungs-/Abkotbereich strukturiert werden können. Für Zuchtläufer und Mastschweine muss eine uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche zur Verfügung stehen. Diese muss mindestens 20 Prozent größer sein, als nach der Tierschutznutztierhaltungsverordnung vorgeschrieben ist.

Der Liegebereich muss ausreichend mit trockener Einstreu versehen werden oder mit Tiefstreu versehen werden können beziehungsweise mit einer Komfortliegefläche ausgestattet sein. Dabei müssen im Stall für alle Tiere zugänglich mindestens drei verschiedenartige, manipulierbare Beschäftigungselemente in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen.

Geeignet hierfür sind Holz an Ketten, eine besondere Fütterungstechnik, die die Dauer der Futteraufnahme beim Tier ausdehnt und eine Beschäftigung induziert, Strohraufen oder vergleichbare Elemente. Für Anträge in der Eber-, Zuchtsauen- und Ferkelhaltung gelten vergleichbar hohe Anforderungen.

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