Berlin (agrar-PR) - Die überarbeiteten
Privatisierungsgrundsätze der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH
(BVVG) werfen Licht und Schatten auf die landwirtschaftlichen
Unternehmen in Ostdeutschland. „Aus Sicht der vom DRV vertretenen
Agrargenossenschaften sind diese Grundsätze ein Schritt in die richtige
Richtung, dass zukünftig beim Verkauf von BVVG-Flächen beide Seiten ein
Verkehrswertgutachten fordern können, wenn keine Einigung über die Höhe
des Kaufpreises erzielt werden kann. Bedauerlich ist, dass sich die
Verantwortlichen nicht darauf verständigen konnten, die Kaufpreise -
wie vom DRV gefordert - auf der Basis von Werten regionaler
Gutachterausschüsse zu ermitteln“, erklärte Manfred Nüssel, Präsident
des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV) in einer ersten Stellungnahme.
Als problematisch erachtet der DRV die Vereinbarung, wonach die
einzelnen Bundesländer die 450 ha-Grenze beim Direktkauf individuell
absenken können. „Sollte von dieser Regelung Gebrauch gemacht werden,
sehe ich die Gefahr zusätzlicher Wettbewerbsverzerrungen zwischen den
landwirtschaftlichen Unternehmen in den ostdeutschen Bundesländern.
Dies gilt umso mehr, als Sachsen-Anhalt bereits angekündigt hat, die
Grenze auf 100 ha zu reduzieren“, so Nüssel. Vor dem Hintergrund
zunehmender Globalisierung auf den Agrarmärkten ist es nach Ansicht des
DRV zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der landwirtschaftlichen
Unternehmen aber unerlässlich, gleiche Rahmenbedingungen zu schaffen
und alle Maßnahmen zu unterlassen, die die Wettbewerbssituation
zusätzlich schwächen würden.
Der DRV hatte in der Diskussion über die Neufassung der
Privatisierungsgrundsätze daher stets gefordert, die bestehende 450
ha-Grenze
aus Gründen der Wettbewerbsgleichheit in dieser Höhe zu belassen, wenn
nicht sogar ganz aufzuheben, um leistungsfähigen Unternehmen keine
zusätzlichen Steine beim betrieblichen Wachstum in den Weg zu legen.