10.07.2009 | 00:00:00 | ID: 1230 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Übergangsregelungen der Agrarsozialreform beendet

Berlin (agrar-PR) - Die Agrarsozialreform von 1995 ist jetzt in vollem Umfang wirksam. Mit dem 1. Juli 2009 endeten die Übergangsregelungen für die Rentenberechnung in der Alterssicherung der Landwirte. Zu den wichtigsten Vorhaben der Reform gehörte die Einführung einer neuen Rentenformel.

Um den Umstieg vom alten auf das neue Recht abzufedern, wurde im Zeitraum vom 1. Juli 1995 bis 30. Juni 2009 eine Vergleichsberechnung vorgenommen. Die dabei geltenden großzügigen, dem Vertrauensschutz Rechnung tragenden Übergangsvorschriften, haben maßgeblich dazu beigetragen, dass dieser Systemwechsel ohne soziale Härten gelungen ist.

Ein weiteres Herzstück der Reform stellte die Einführung der eigenständigen Sicherung der Bäuerinnen dar. Der wichtigen Funktion der Bäuerinnen im landwirtschaftlichen Familienbetrieb ist durch eine eigene soziale Absicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Rechnung getragen worden. Dabei hat man mit der Einführung einer Pflichtversicherung für alle Ehegatten von landwirtschaftlichen Unternehmern vollkommenes Neuland betreten. Inzwischen ist die eigenständige Ehegattenversicherung nicht nur verfassungsrechtlich bestätigt worden, sie hat sich auch im Alltag bewährt. Aktuell sind mehr als 80.000 Ehegatten eines Unternehmers in der Alterssicherung der Landwirte versichert und fast 125.000 Ehegatten eines Unternehmers erhalten bereits eine eigenständige Versichertenrente aus der Alterssicherung der Landwirte.

Mit dem Agrarsozialreformgesetz 1995 (ASRG 1995) ist ferner die Finanzierungsstruktur der Alterssicherung der Landwirte auf eine neue Grundlage gestellt worden. Dabei hat der Bund mit dem ASRG 1995 die Deckung des Defizits in der Alterssicherung der Landwirte übernommen. Im Gegensatz zum vorherigen Recht trägt seither der Bund die wachsenden Belastungen des Systems aus dem agrarstrukturellen Wandel.
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