Bonn (agrar-PR) -
RLV-Präsident Friedhelm Decker schreibt an SPD-Fraktion. Zu dem kürzlich vom nordrhein-westfälischen Landeskabinett verabschiedeten und inzwischen in den Düsseldorfer Landtag eingebrachten Entwurf eines „Gesetzes über das Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte für Tierschutzvereine" hat der Präsident des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes (RLV), Friedhelm Decker, unmissverständlich deutlich gemacht, dass derart überzogene Mitwirkungs- und Informationsrechte sowie Verbandsklagemöglichkeiten für anerkannte Tierschutzvereine von der Landwirtschaft nicht akzeptiert werden können.
Wenn sich die Landesregierung die politische Zielsetzung der „Grünen" zu Eigen mache, lasse das nur den Rückschluss zu, dass sie eine ausreichende Überwachung des Tierschutzes in der Nutztierhaltung offensichtlich den Fachbehörden nicht zutraue, unterstrich Decker in der vergangenen Woche auch mit einem Schreiben an den Vorsitzenden der SPD-Landtagsfraktion, Norbert Römer, und deren Agrarpolitischen Sprecher, André Stinka. Es sei sicherlich aber zu bezweifeln, dass Tierschutzvereine über eine sachkundigere Kenntnis als etwa vor allem die Veterinärämter verfügten. Im Übrigen gelte gerade in der Nutztierhaltung, dass diese nur dann erfolgreich praktiziert werden könne, wenn die Tiere gesund sind, sich wohl fühlen sowie artgerecht gehalten und gefüttert werden.
Der nordrhein-westfälische Gesetzentwurf gehe mit seinen Mitwirkungs- und Informationsrechten noch weit über die Regelungen eines entsprechenden Landesgesetzes in Bremen hinaus, dass von Rechtsexperten schon für verfassungsrechtlich bedenklich gehalten werde.
Angesichts der Gesetzgebungskompetenz des Bundes, von der dieser mit dem Bundes-Tierschutzgesetz Gebrauch gemacht habe, sei die NRW-Gesetzesinitiative mit der Einräumung noch weitaus stärkerer Mitwirkungsrechte der Tierschutzvereine umso mehr verfassungsrechtlich fragwürdig. Dies alles gehe letztlich zu Lasten der Nutztierhalter, denen die überzogenen Rechte zugunsten von Tierschutzvereinen viel Zeit und Geld bei Stallbauvorhaben kosten werden. (rlv)