17.10.2019 | 17:01:00 | ID: 27930 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Umsetzung der EU-Nitrat-Richtlinie in der Europäischen Union

Brüssel (agrar-PR) - Mortler und Lins stellen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung an die Kommission
Europa-Abgeordnete Marlene Mortler stellt zusammen mit Norbert Lins MdEP (CDU) eine Anfrage bezüglich der Umsetzung der EU-Nitrat-Richtlinie in der Europäischen Union an die Europäische Kommission. Dazu erklärt Marlene Mortler MdEP:

„Nach wie vor habe ich den Eindruck, dass die Wirkmechanismen der deutschen Düngeverordnung nur unzureichend gegenüber der Europäischen Kommission dargelegt worden sind. Daher habe ich mich zusammen mit Norbert Lins mit einigen Fragen an die Kommission gewandt. Wir haben auch die aktuellste Fassung sämtlicher Aktionsprogramme der Mitgliedstaaten sowie den aktuellsten Bericht zur Umsetzung der EU-Nitrat-Richtlinie angefragt.

Um Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Mitgliedstaaten zu vermeiden, brauchen wir jetzt absolute Transparenz. Nur so können wir eine harmonisierte Umsetzung europaweit gewährleisten und eine Lösung herbeiführen, die gleichermaßen den Schutz des Grundwassers und den Erhalt der bäuerlichen Familienbetriebe im Blick hat.“

Norbert Lins MdEP ergänzt: „Wichtig ist vor allem die Vergleichbarkeit der Messwerte, aber auch der Aktionspläne in den Mitgliedsstaaten. Diese europaweite Harmonisierung muss dennoch regional und auf die einzelne Pflanze angepasste Programme erlauben. Ein europaweiter oder nationaler one-size-fits-all-Ansatz wird uns nicht weiterhelfen. Unterschiedliche Regionen sind mit unterschiedlichen Problemen konfrontiert. Hier ist es zu trocken, dort ist die Landschaft geprägt von vielen Hanglagen. Das Grünland im Allgäu kann mehr Nitrat aufnehmen als manch karger Boden auf der Schwäbischen Alb.

Wasserkooperationen zwischen Wasserwerken und Landwirtschaft haben sich schon bisher in vielen Regionen bewährt. Unsere Landwirte wissen, wie viel Gülle sie pro Schlag und Pflanze ausbringen können und dürfen. Dies alles muss berücksichtigt werden, um ein optimales Pflanzenwachstum bei gleichzeitigem Schutz des Grundwassers zu gewährleisten."

Hintergrund
Ziel der Richtlinie 91/676/EWG vom 12. Dezember 1991 ist es Maßnahmen vorzugegeben, um die Verunreinigung von Gewässern durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen zu verringern. Zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht haben die Mitgliedstaaten spezifische Aktions- und Umsetzungsprogramme konzipiert, notifiziert und auf ihrem Hoheitsgebiet zur Anwendung gebracht. Die Nitratbelastung in den Gewässern Deutschlands ist seit Jahren teilweise zu hoch. Die EU-Kommission hat bereits 2016 Klage erhoben, weil die Bundesrepublik gegen die europäische Nitratrichtlinie verstößt und es unterlassen hat, zusätzliche oder verstärkte Maßnahmen zum Gewässerschutz zu treffen.

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