11.06.2014 | 21:15:00 | ID: 17935 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Umweltminister Robert Habeck treibt Filterpflicht für große Schweineställe voran –„Wir tragen Vorschlägen aus der Anhörung Rechnung“

Kiel (agrar-PR) - Bei der Einführung einer Filterpflicht für große Schweinehaltungsanlagen in Schleswig-Holstein wird das Umweltministerium Vorschläge aus der Anhörung aufnehmen.
Das machte Minister Robert Habeck heute (11. Juni 2014) im Umwelt- und Agrarausschuss deutlich.

„Wir brauchen die Filterpflicht, um schädliche Auswirkungen auf Mensch und Umwelt durch Emissionen zu begrenzen. Das kann dazu beitragen, die Konflikte in Dörfern und Gemeinden beim Neubau und der Erweiterung von großen Schweineställen zu entschärfen“, sagte Habeck.

Bei bestehenden großen Schweinehaltungsanlagen wird das Ministerium  den Einzelfall und die konkrete Situation vor Ort stärker in den Blick nehmen. Wenn fest definierte Immissionswerte überschritten sind  und der nachträgliche Einbau einer Filteranlage verhältnismäßig ist muss die Anlage  innerhalb von fünf Jahren entsprechend nachgerüstet werden.

„Die Nachrüstung bestehender Ställe bedeutet besondere Herausforderungen für Landwirte, weil sie mit großen Umbauten einhergehen. Mit der jetzt gefundenen Regelung wird ein gerechter Ausgleich zwischen ihren berechtigten Interessen und jenen der Anwohner gewährleistet. Das ist ein gutes Ergebnis der Anhörung“, sagte Minister Habeck.

Ebenfalls aufgegriffen wurde der Vorschlag, die generelle Filterpflicht nicht nur beim Neubau von großen Ställen vorzusehen, sondern auch bei Erweiterungen von Stallanlagen. „Wenn eine Erweiterung praktisch einem Neubau gleichkommt, wäre eine unterschiedliche Behandlung nicht vertretbar“, sagte Habeck.

Die generelle Forderung nach einer Abluftreinigung soll für neue große Schweinehaltungsanlagen gelten, die nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz durch ein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zu genehmigen sind. Dies sind Anlagen mit mindestens 2.000 Mastschweineplätzen, mindestens 750 Sauenplätzen oder mindestens 6.000 Ferkelplätzen.

Für kleinere Ställe (1.500 – einschließlich 1.999 Mastschweineplätze) kann der Einbau einer Abluftreinigung im Einzelfall notwendig sein, wenn dies die besonderen örtlichen Umstände erfordern. Hier wird nun die Möglichkeit aufgenommen, dass eine Abluftreinigungsanlage gefordert werden kann, die nur für einzelne Kriterien (Geruch, Staub oder Ammoniak) eine entsprechende Zertifizierung aufweist. Dies dient der Verhältnismäßigkeit. Diese Möglichkeit kann im Einzelfall auch bei der Nachrüstungspflicht bestehender großer Anlagen zur Anwendung kommen.

Zum Erlassentwurf hatten 13 Verbände und Interessensvertretungen Stellung genommen. Zudem wurde er im Plenum und im Umwelt-und Agrarausschuss des Landtags beraten. Er soll nun nach den genannten sowie einigen weiteren Änderungen in den kommenden Wochen im Amtsblatt veröffentlicht werden. 

Hintergrund: Die Zahl der schweinehaltenden Betriebe hat sich in den vergangenen 15 Jahren um zwei Drittel auf 1.100 verringert. Allerdings ist die Größe der Bestände deutlich gestiegen: Seit 1949 stieg die durchschnittliche Schweinezahl pro Betrieb von 6 auf 1.404 Tiere. Damit hat Schleswig-Holstein im Durchschnitt die viertgrößten Schweinebetriebe in Deutschland. 1999 gab es 3 Betriebe mit mehr als 5.000 Schweinen, 2010 waren es 24 bei zunehmender Tendenz.

Insbesondere große Schweineställe haben einen hohen Austrag von Gerüchen, Ammoniak, Stäuben und Bioaerosolen. Ammoniak schädigt in der hohen Konzentration Pflanzen und Ökosysteme. Filter tragen dazu bei, diese Emissionen zu reduzieren. Zudem entsprechen sie inzwischen dem Stand der Technik.

Bundesweit waren bereits zum Jahr 2010 mehr als 1.000 Tierhaltungsanlagen mit Abluftfiltern ausgerüstet. Für den Bereich der Schweinehaltung gibt es etwa ein Dutzend Anbieter von Abluftreinigungsanlagen, die ihre Effektivität nachgewiesen und eine Zertifizierung von der Deutschen-Landwirtschafts-Gesellschaft e.V. erhalten haben. Eine Filterpflicht für große Schweinehaltungsanlagen ist bereits in Niedersachen und Nordrhein-Westfalen in Kraft.

Bei der Geflügelhaltung hat die Filtertechnik aufgrund der besonderen technischen Herausforderungen noch keinen vergleichbaren Stand der Technik erreicht. Eine generelle Filterpflicht ist daher nicht vorgesehen. Neben der Filterpflicht fordert der Erlassentwurf Abdeckungen für Anlagen zur Lagerung von Gülle.


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