18.02.2010 | 14:59:00 | ID: 4824 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Unnötige Bürokratie vermeiden!

Bonn (agrar-PR) - Bundesrat gegen Steuererklärungspflicht für Saisonarbeitskräfte – Decker und Nagelschmitz schreiben an heimische Bundestagsabgeordnete
Die Abschaffung der Steuererklärungspflicht für Saisonarbeitskräfte hat der Bundesrat gefordert. In ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben hat die Länderkammer eine Empfehlung abgegeben, bei ausländischen Saisonarbeitskräften von der späteren Steuererklärungspflicht abzusehen, wenn voraussichtlich keine Einkommensteuer besteht.

Der Präsident des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes (RLV), Friedhelm Decker, und der Präsident des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauer, Christoph Nagelschmitz, begrüßen diese Forderung.

Beide Präsidenten haben sich in dieser Frage auch an den finanzpolitischen Sprecher der CDU-Bundestagsfraktion und Bundestagsabgeordneter aus dem Kreis Heinsberg, Leo Dautzenberg, und den stellvertretenden Vorsitzenden im Finanzausschuss des Bundestages und Abgeordneten aus dem Oberbergischen Kreis, Klaus-Peter Flosbach (CDU) gewandt. Durch die Abschaffung der Steuererklärungspflicht für Saisonarbeitskräfte könnte „Bürokratie vermieden werden, bevor sie überhaupt greift“, heißt es in einem Brief an die Bundestagsabgeordneten. Wie die Präsidenten in ihren Schreiben deutlich machen, war die Einkommensteuer für Saisonarbeitskräfte in Landwirtschaft und Gartenbau bislang auch dann mit der vom Arbeitgeber abgeführten Lohnsteuer abgegolten, wenn Werbungskosten auf der Lohnsteuerkarte eingetragen waren. Diese Regelung habe sich für alle Beteiligten (Arbeitgeber, Saisonarbeitskräfte und Finanzamt) als einfach und praktikabel bewährt.

Im Jahressteuergesetz 2009 sei aber festgelegt worden, dass eingetragene Werbungskosten bei beschränkt Steuerpflichtigen automatisch zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichteten. Bis Juni 2010 müssten demnach über 200 000 Saisonarbeitskräften erstmals nachträglich ihre Steuererklärung abgeben. Die meist aus Polen oder Rumänien kommenden Saisonarbeiter hätten jedoch große Schwierigkeiten, Steuererklärungen mit den entsprechend den deutschen Vorschriften umzurechnenden Einkünften aus dem Heimatland, selbst auszufüllen. Wenn landwirtschaftliche Arbeitgeber die für die Steuererklärung anfallenden Kosten übernehmen würden, um ihre Saisonarbeiter zu halten, würden insgesamt Bürokratiekosten von 20 bis 30 Mio. € anfallen, geben Decker und Nagelschmitz zu bedenken. Zusätzlich entstünden Kosten bei der Finanzverwaltung, da die Erklärungen bearbeitet und geprüft werden müssten, um am Ende festzustellen, dass keine Steuerzahllast gegeben ist.

Die Präsidenten schlagen deshalb vor, die Steuererklärungspflicht ziel- und passgenau auszugestalten und ausländische Saisonarbeitskräfte mit eingetragenen Werbungskosten hiervon wieder auszunehmen. So könnten durch eine Verwaltungsanweisung zum Beispiel Saisonarbeitskräfte, die maximal 3 000 € Werbungskosten eingetragen hätten, von der Steuererklärungspflicht ausgenommen werden, da in diesen Fällen die Kosten der Steuerfestsetzung in keinem Verhältnis zum Steuerertrag stünden. Die Voraussetzung zur Eintragung der Werbungskosten würde von der Finanzverwaltung im Eintragungsverfahren geprüft, so dass kein Missbrauch möglich sei, heben Decker und Nagelschmitz hervor. Die Präsidenten bitten die Bundestagsabgeordneten, den Vorschlag des Bundesrates zu unterstützen. Denn stimme der Bundestag diesem Vorschlag zu, könne im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsvorhabens eine entsprechende Änderung vorgenommen werden. Die Zeit dränge, da ansonsten bis Mai 2010 über 200 000 zusätzliche Steuererklärungen abgegeben werden müssten.
Pressekontakt
Frau Simone Kühnreich
Telefon: 0228 / 52006-119
E-Mail: simone.kuehnreich@rlv.de
Pressemeldung Download: 
Rheinischer Landwirtschafts-Verband e.V.
Rheinischer Landwirtschafts-Verband e.V.
Rochusstraße 18
53123 Bonn
Deutschland
Telefon:  +49  0228  52006-119
Fax:  +49  0228  52006-560
E-Mail:  info@rlv.de
Web:  www.rlv.de
>>>  Pressefach


© proplanta 2006-2024. Alle Rechte vorbehalten.