17.05.2013 | 19:00:00 | ID: 15082 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Verbraucherschutzminister ziehen auf Initiative Niedersachsens Konsequenzen aus Ermittlungen zum „Kartoffel-Kartell"

Hannover/Bad Nauheim (agrar-PR) - Minister Meyer: „Rechte der Verbraucherverbände beim Vorgehen gegen illegale Preisabsprachen werden deutlich gestärkt"
Hannover/Bad Nauheim. Erste Konsequenzen aus den Ermittlungen des Bundeskartellamtes zum so genannten „Kartoffel-Kartell" haben jetzt die Verbraucherschutzminister der Länder auf ihrer Konferenz (VSMK) in Bad Nauheim gezogen. Auf Initiative Niedersachsens fordern sie die Bundesregierung in einem gemeinsamen Beschluss auf, bei der Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die Interessen der Verbraucher deutlich stärker als bisher zu berücksichtigen. So soll nach dem Willen der Minister künftig auch den Verbraucherverbänden ein Anspruch auf Herausgabe eines Teils der Vorteilsabschöpfung an sich selbst eingeräumt werden.

Dazu sagt Niedersachsens Verbraucherschutzminister Christian Meyer: „Das ist ein klares Signal an die Bundesregierung, deutlich nachzubessern und die Verbraucherverbände wie bei uns im Koalitionsvertrag vorgesehen als Marktwächter zu stärken. Wir wollen denjenigen stärkere Rechte einräumen, die bei den jüngsten Beispielen bei den Kartoffeln oder auch dem Kaffee möglicherwiese massiv geschädigt worden sind. Es kann nicht sein, dass die Unternehmen im großen Stil unrechtmäßige Gewinne einfahren und die Verbraucher auch nach Auffliegen des Kartells leer ausgehen." Es habe sich gezeigt, dass die bisherigen Instrumente des GWB - besonders die Klagemöglichkeit der Unternehmensverbände - unwirksam seien.

„Nach dem erfolgreichen Antrag Niedersachsens sollen Verbraucherverbände, wie etwa die Verbraucherzentralen, nicht nur gegen Preisabzocke zu Lasten der Verbraucher klagen können, sondern auch im Erfolgsfall einen Teil der Vorteilsabschöpfung bekommen können. Die rotgrünen Förderung, dass auch die Verbraucherverbände von Bußgeldern der Konzerne etwas abbekommen sollen, wird damit endlich Beschluss der Verbraucherminister der Länder!", so Minister Meyer zufrieden.

Auch bei den Beschlüssen zu den Lebensmittel- und Futtermittelskandalen konnte Niedersachsen wichtige Akzente setzen.

Erfreut zeigte sich Minister Meyer darüber, dass seine Ressortkollegen den niedersächsischen Weg, die Lebensmittel- und Futtermittelkontrolle künftig stärker über Gebühren zu finanzieren, positiv zur Kenntnis genommen haben. Auch die EU-Kommission hatte am Montag kostendeckende Gebühren für den Verbraucherschutz mit Ermäßigungen für kleinere Betriebe gefordert. Der Beschluss der Verbraucherminister sieht nun vor, dass künftig für bestimmte Regelkontrollen eine Erhebung von Gebühren geprüft werden soll. Minister Meyer: „Die Beschlüsse zeigen, dass Niedersachsen auf dem richtigen Weg ist. Vorschläge nach einer stärkeren Privatisierung der Lebensmittelkontrollen sind erfreulicherweise vom Tisch."

Die Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) ist eine Fachministerkonferenz für verbraucherpolitische Themen, in der die für Verbraucherschutz zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder und des Bundes als Mitglieder vertreten sind.

Formal bedeuten die Beschlüsse der VSMK eine Aufforderung an den Bund, entweder selbst gesetzgeberisch tätig zu werden oder sich für die abgestimmten Positionen auf Grundlage der Beschlüsse einzusetzen - etwa auf EU-Ebene.


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