11.09.2013 | 21:00:00 | ID: 16020 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Verbraucherschutzministerin Lucia Puttrich: „Regionales jetzt besser erkennbar“

Wiesbaden (agrar-PR) - Hessische Studie bestätigt / Freiwillige Regionalkennzeichnung ist eine wichtige Hilfe für die Verbraucher

Die hessische Verbraucherschutzministerin und Vorsitzende der Verbraucherschutzministerkonferenz, Lucia Puttrich, sieht große Chancen in der freiwilligen Herkunftskennzeichnung von regionalen Lebensmitteln. „Das „Regionalfenster“ ist praktisch und pragmatisch und genau so etwas brauchen die Verbraucher“, so Puttrich. Sie freue sich, dass der Anfang des Jahres zum „Regionalfenster“ durchgeführte Praxistest von den Verbrauchern und vom Handel überaus positiv bewertet wurde und damit den hessischen Vorschlag eines „Regionalfensters“ bestätigt hat. Das „Forschungsinstitut für biologischen Landbau“ aus Frankfurt, die Marketinggesellschaft „Gutes aus Hessen“ aus Friedberg und die Universität Kassel-Witzenhausen hatten im Auftrag des Bundeslandwirtschaftsministeriums im vergangenen Jahr eine Studie erstellt und das „Regionalfenster“ empfohlen.

 

„Mehr Transparenz und Glaubwürdigkeit sind in unser aller Interesse, Regionalität ein Zukunftsmarkt und das freiwillige Angebot „Regionalfenster“ zur Herkunftskennzeichnung könnte die Verbindung zwischen beidem herstellen“, so Puttrich weiter. Regionalität sei derzeit sowohl im Lebensmitteleinzelhandel als auch in der Gastronomie ein großer Trend. „Immer mehr Verbrau­cher wollen Lebensmittel aus der Heimat kaufen. Deshalb haben wir das Verbändegespräch der Verbraucherschutzministerkonferenz unter das Motto „Regionalität im Lebensmittelbereich – Handlungsperspektiven und Herausforderungen“ gestellt“, sagte Puttrich. Am 6. November sollen in Berlin die Fragen „Halten Lebensmittel regionaler Herkunft das was sie versprechen? Was ist regional? Wie transparent ist regional?“ und viele weitere Fragen mit Vertretern der Wirtschafts- und Verbraucher­schutzverbänden erörtert und der weitere Handlungsbedarf für Politik, Wirt­schaft und Überwachung skizziert werden.

 

 

 

Hintergrund zum „Regionalfenster

 

Für die Kennzeichnung von Produkten im Regionalfenster gibt es bestimmte Mindestregeln. Zum Beispiel muss der Rohstoffanteil aus der Region bei einem Monoprodukt (Milch, Mehl, Obst) 100 Prozent sein. Bei einem Mischprodukt (Joghurt, Marmelade) muss zumindest die Hauptzutat zu 100 Prozent aus der angegebenen Region kommen. Auf dem Etikett sollen die teilnehmenden Lebensmittelhersteller den Anteil herkunftsgesicherter Erzeugnisse freiwillig deklarieren. Die Verbraucher können dann selbst entscheiden, ob das Angebot ihren Vorstellungen von Regionalität genügt.

 

Zur Umsetzung des „Regionalfensters“ hatte sich schon im vergangenen Jahr ein Verein gegründet, dem verschiedene Unternehmen und Organisationen der deutschen Lebensmittelwirtschaft angehören. Zu diesen gehörte auch der Fuldaer Vollsortimenter „Tegut“, der ab 2014 so gekennzeichnete Produkte anbieten will.

 

Seit Juli 2012 läuft das vom BMELV geförderte Projekt „Regionalfenster – Erprobung und Evaluierung“. Im Rahmen dieses Projekts hat Anfang dieses Jahres ein Test des Regionalfensters unter Realbedingungen stattgefunden. In fünf Testregionen wurden Produkte verkauft, die mit dem Regionalfenster gekennzeichnet waren. Die Testergebnisse haben das Regionalfenster bestätigt.  Die große Mehrheit der Verbraucher (80%) bewertet das Regionalfensters positiv, Händler befürworten die Kennzeichnung und ein Marktcheck der Verbraucherzentralen fiel positiv aus. (hmuelv)
Pressekontakt
Frau Ira Spriestersbach
Telefon: 0611 - 815-1020
Fax: 0611 - 815-1943
E-Mail: pressestelle@umwelt.hessen.de
Pressemeldung Download: 


© proplanta 2006-2024. Alle Rechte vorbehalten.