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Vereinfachung bei Steuererklärungspflicht für Saisonarbeitskräfte ab 2011 in SichtBerlin (agrar-PR) - DBV und GLFA fordern Vorziehen der sinnvollen Neuregelung auf 2010 Im Referentenentwurf des
Jahressteuergesetzes 2010 (JStG 2010) ist vorgesehen, dass für
Arbeitnehmer, die im Kalenderjahr weniger als 10.200 Euro (inländischen)
Arbeitslohn beziehen, keine Steuererklärungspflicht besteht. Der
Deutsche Bauernverband (DBV) und der Gesamtverband der Land- und
Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) begrüßen diese
Regelung, da damit insbesondere auch für landwirtschaftliche Betriebe
mit ausländischen Saisonarbeitskräften Bürokratie abgebaut wird, die
durch die neue Steuererklärungspflicht im Jahr 2009 faktisch eingeführt
wurde. DBV und GLFA haben seither darauf hingewiesen, dass diese
Regelung ein Paradebeispiel unnötiger Bürokratie darstellt, da die
Kosten der Steuerfestsetzung bei Saisonarbeitskräften in keinem
Verhältnis zum Steuerbetrag - der regelmäßig 0 Euro beträgt - stehen und
damit bei Verzicht auf die zusätzliche Erklärung keinerlei
Steuerausfälle zu befürchten sind. Vielmehr entstehen durch die
Steuererklärungspflicht bei den Betroffenen Bürokratiekosten von 20 bis
30 Millionen Euro und zusätzliche Kosten in der Finanzverwaltung. Dies
wird durch die beabsichtigte Neuregelung vermieden.
Im Gesetzentwurf ist allerdings vorgesehen, dass
die sinnvolle Neuregelung erst für Beschäftigungsjahre ab 2010 in Kraft
tritt. Damit ist das Problem für 2009 in der Landwirtschaft eingesetzte
Saisonarbeitskräfte mit eingetragenen Werbungskosten nicht gelöst.
Vielmehr entsteht die Situation, dass trotz absehbarer Neuregelung rund
200.000 zusätzliche Steuererklärungen abgegeben werden müssten. Dies
wäre ein für 2009 einmalig „durchzuexerzierender“ Vorgang, da bis
einschließlich 2008 und wieder ab 2010 für ausländische
Saisonarbeitskräfte mit eingetragenen Werbungskosten keine
Steuererklärung erforderlich ist. Dies ist für die betroffenen Landwirte
und ihre Saisonarbeiter unverständlich, betonte der DBV.
DBV und GLFA setzen sich deshalb nachdrücklich
dafür ein, auch für 2009 von der Steuererklärungspflicht in
Bagatellfällen, insbesondere bei landwirtschaftlichen
Saisonarbeitskräften, abzusehen, um die einmalige Abgabe tausender
unnötiger Steuererklärungen zu verhindern und dadurch die Landwirtschaft
zu entlasten. Pressemeldung Download: | |
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