Jena (agrar-PR) - Seit 5. Juli 2022 können auf der Basis des ENTWURFS der Förderrichtlinie des Förderprogrammes KULAP 2022 Anträge auf Bewilligung der Teilnahme an diesem Förderprogramm für den am 1. Januar 2023 beginnenden fünfjährigen Verpflichtungszeitraum gestellt werden.
Die ursprünglich bis 5. September 2022 vorgesehene Antragsfrist wurde zwischenzeitlich bis zum 21. September 2022 verlängert.
Ein wichtiger Teil des Vorverfahrens für die Einreichung der Anträge über PORTIA ist die Abstimmung mit den Unteren Naturschutzbehörden (UNB). Um diese Abstimmung rechtzeitig abschließen zu können, sollte der direkte Kontakt mit der UNB aufgenommen werden.
Da in diesem Jahr erstmalig die Anträge über das Antrags- und Informationsportal PORTIA gestellt werden, gibt es auch in den technischen Abläufen für die Antragstellung einige Änderungen.
Antragsteller:innen sollten daher überprüfen, ob die fertig bearbeiteten Anträge auch tatsächlich digital versendet wurden und im eigenen Postfach als gesendet aufgeführt werden.
Informationen zu den relevanten Portalfunktionen sind direkt im Portal PORTIA und auf der Internetseite des TLLLR veröffentlicht. Sollten dennoch Probleme oder Fragen auftreten, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeiter:innen der Agrarförderzentren (AFZ).