30.11.2018 | 12:37:00 | ID: 26660 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Verlängerung der betäubungslosen Kastration von Ferkeln: Ein Albtraum für den Tierschutz

Berlin (agrar-PR) - Nachdem der Bundesrat im September diesen Jahres alle Anträge zur Verlängerung der betäubungslosen Kastration von Ferkeln, maßgeblich auch durch die klare Positionierung von Umweltminister Jost, ablehnte, wurde bei einer Sitzung des Koalitionsausschusses in Berlin, die Verlängerung der betäubungslosen Kastration von Ferkeln beschlossen. Gestern wurde die Gesetzesänderung zur Verlängerung der betäubungslosen Kastration von Ferkeln bis zum 31.12.2020 im Bundestag beschlossen. Das Verbot der betäubungslosen Kastration von Ferkeln sollte am 01.01.2019 in Kraft treten. Das wurde bereits 2012 beschlossen. In Deutschland werden etwa 20 Millionen männlicher Ferkel jedes Jahr ohne Betäubung kastriert. Nun wurde die Betäubungspflicht für die Kastration von Ferkeln nochmals um zwei Jahre hinausgeschoben. „Damit wurde sich einmal mehr über ein tierfreundliches Votum des Bundesrates hinweggesetzt. Dieser hatte ein Verschieben gerade ausdrücklich abgelehnt“, erklärt die tierschutzpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Pia Döring. 2012 hatten die gleichen Parteien zu Recht festgestellt, dass die Durchführung des Eingriffs ohne Betäubung für das Ferkel mit Schmerzen verbunden ist. Nach dem Tierschutzgesetze darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Inzwischen stehen mit der Durchführung des Eingriffs unter Narkose, der Immunokastration oder dem Verzicht auf die Kastration durch Ebermast verschiedene Alternativen zur betäubungslosen Kastration zur Verfügung, die die Belastung der Tiere reduzieren und auch die Praktikabilität und den Verbraucherschutz berücksichtigen. „Es besteht kein Grund, Ferkeln durch den Verzicht auf eine Betäubung bei der chirurgischen Kastration Schmerzen zuzufügen. In den vergangenen fünf Jahren hat sich niemand des Themas angenommen“, sagt Döring. Die Landestierschutzbeauftragten erklärten bereits dazu: „Die wirklichen Gründe für die Ablehnung der vorhandenen Alternativmethoden sind nicht fachlicher, sondern ausschließlich wirtschaftlicher Natur. Nun soll versucht werden, eine billigere Methode der Lokalanästhesie praxisreif zu machen, anstatt die vorhandenen Methoden am Markt einzuführen.“ „Fakt ist, dass das Gesetz vor fünf Jahren mit einem Diskussionsvorlauf von knapp 30 Jahren ordnungsgemäß im Deutschen Bundestag zustande gekommen ist. Es war also mehr als ausreichend Zeit, auch für die Tiernutzerseite, sich auf die Neuerungen und dessen praktische Konsequenzen einzustellen. Die für einige Tierhalter damit verbundenen Existenzfragen und Ängste lassen uns natürlich nicht unberührt. Hier hätte die Politik die letzten Jahre ihrer Verantwortung gerecht werden müssen, zum Beispiel durch aktives Begleiten der Umstellung gezielter Förderpolitik. Die Betriebe müssen bei der Umstellung auf alternative Verfahren sowie bei der Anschaffung der dafür notwendigen Geräte finanziell zu unterstützt werden. Damit alternative Verfahren zur betäubungslosen Ferkelkastration eine größere Akzeptanz erhalten, müssen Aufklärungskampagnen auch für den Verbraucher dringend gestartet werden“, sagt Döring. „Zur Ehrlichkeit der Diskussion gehört eben auch, dass die Frage, wie Ferkel kastriert werden, nur ein Symptom eines Strukturbruches ist. Die Ursachen liegen tiefer, denn sie bestehen aus der fehlenden Gesamtstrategie einer zukunftsfähigen Schweinehaltung, sowie dem Billigpreiskampf, der auf dem Rücken der Tiere und damit auch auf dem Rücken der Landwirte ausgetragen wird.“ Hintergrund: Männliche Ferkel werden nur deshalb kastriert, weil es geschlechtsspezifisch und je nach Linie, Fütterung und den hygienischen Bedingungen im Stall bei einer geringen Zahl von Tieren zu Geruchsauffälligkeiten des Fleisches (sog. Ebergeruch) kommen kann. Dieser Geruch, der beim Erhitzen des Fleisches entweicht, wird von einigen Menschen als unangenehm empfunden. Bei der Wurstherstellung spielt er aufgrund der Verarbeitungsmethoden keine Rolle. Die betäubungslose Kastration männlicher Ferkel ist bis heute, außer in ökologischen Betrieben, gängige Praxis. Obwohl bereits tierschutzkonforme und praktikable Methoden existieren: die Ebermast, die Impfung gegen Ebergeruch und die Kastration unter Vollnarkose mit Schmerzmedikation. Abgelehnt wird auch die Lokalanästhesie durch die Landwirte in Eigenregie, da sie tierschutzrechtlich inakzeptabel wäre.

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