Berlin (agrar-PR) -
DBV ermuntert zum Dialog anstatt zu Sanktionen Wie in jedem Frühjahr beginnt die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV)
in Kürze mit dem Versand der Fragebögen zur Erfassung des Nachbaus. Auf
diese Weise setzt die STV im Namen der Pflanzenzüchter deren gesetzlich
zugesichertes Recht auf Erhebung einer Gebühr für den Nachbau
geschützter Sorten durch. Der Deutsche Bauernverband (DBV) weist in
diesem Zusammenhang darauf hin, dass Landwirte nur dann zur Auskunft
über den Umfang des betriebenen Nachbaus verpflichtet sind, wenn
sogenannte „Anhaltspunkte“ für einen tatsächlichen Nachbau vorliegen.
Dies ist dann der Fall, wenn in dem Fragebogen konkrete Sorten
abgedruckt sind.
Grundsätzlich steht dem Sortenschutzinhaber von Gesetz wegen eine
angemessene Nachbaugebühr zu, wenn der Landwirt geschützte Sorten
nachbaut. Kleinerzeuger bleiben weiterhin von der Zahlung der
Nachbaugebühr befreit. Nachdem der Bundesverband Deutscher
Pflanzenzüchter (BDP) im Jahr 2008 die bis dahin von Landwirtschaft und
Züchtern gemeinsam getragene Rahmenregelung aufgekündigt hatte, ist der
Saatgutwechsel deutlich zurückgegangen. Daher ist das Bestreben der
Saatgutwirtschaft, das Wegbrechen der Z-Lizenzen durch die Nachbaugebühr
zu kompensieren, verständlich. Der DBV ist jedoch davon überzeugt, dass
der langfristig erfolgversprechende Weg nur im Dialog mit den
Landwirten liegen kann. Die Mehrzahl der deutschen Landwirte weiß um die
Leistungen und die Bedeutung einer mittelständisch geprägten
Züchtungswirtschaft für die Landwirtschaft in Deutschland. Dieses Pfund
sollte die Züchtungswirtschaft ausbauen und verstärkt um Vertrauen
werben, statt auf Sanktionen und Kontrollen zu setzen.