Bad Kreuznach (agrar-PR) - Äußerungen des Unverständnisses gab es bei der
turnusmäßigen Herbstversammlung der Tierseuchen Kasse Rheinland-Pfalz
(TSK) darüber, dass entgegen aller wissenschaftlichen Empfehlungen
2010 die erfolgreiche Blauzungenimpfung nicht wie beispielsweise in
Frankreich verpflichtend flächendeckend weitergeführt wird. Klar sei
schon jetzt, dass es Entschädigungen bei Blauzungenkrankheitsfällen
nach einem Wiederaufflammen der Seuche nicht mehr geben wird, da allen
Tierhaltern mit der Impfung ein wirksamer Schutz zur Verfügung stehe.
Im
Mittelpunkt der Beratung stand zunächst der Haushaltsplan für das Jahr
2010. Die Finanzierung der Tierkörperbeseitigung im Rahmen der
Drittellösung (TSK, Land, Zweckverband als Kostenträger) ist wie
alljährlich bei allen Tierartkassen die weitaus größte
Haushaltsposition bei den Ausgaben. Hier hofft die TSK, dass sich die
Erlös- und Kostensituation zukünftig verbessert und damit zumindest
Kostensteigerungen ausbleiben. Die Rinderkasse hat mit geplanten
450.000,- Euro Ausgaben für das angestrebte Ausmerzen der Bovine Herpes
Virusinfektion Typ 1, die sogenannte BHV1-Sanierung, weitere große
Lasten zu tragen. Mit Tierkörperbeseitigung und BHV1-Sanierung werden
von den veranschlagten knapp zwei Millionen Euro Beitragseinnahmen für
Rinder schon 60 Prozent verbraucht sein. Dennoch sprach sich die
Vertreterversammlung einstimmig dafür aus, gemäß der Bestimmungen der
Beihilfesatzung auch nach Wegfall der Impfpflicht die
Blauzungenimpfung im Jahr 2010 zu unterstützen. Unter der
Voraussetzung, dass das Land Rheinland-Pfalz sich an der Impfbeihilfe
beteiligt und die Impfungen von den Impftierärzten ins
Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT)
eingetragen werden, soll an die Impftierärzte wieder eine Beihilfe von
1 Euro pro Impfung pro Rind und 0,75 Euro pro Impfung pro Schaf oder
Ziege ausgezahlt werden.
Wie die Bekämpfung der Bovinen Virusdiarrhöe
(BVD-Sanierung) ab 2011 in Rheinland-Pfalz im Detail aussehen soll und
wie sich die Tierseuchenkasse finanziell daran beteiligt, wird ein bei
der Vertreterversammlung eigens dafür eingerichteter Ausschuss im Laufe
des Jahres 2010 erarbeiten. Alle Rinderhalter, die 2010 schon in die
BVD-Sanierung einsteigen wollen, sollen sich mit dem
Rindergesundheitsdienst am Landesuntersuchungsamt in Verbindung
setzen. Dort werden Sie über die sinnvollen Sanierungsmaßnahmen im
Vorgriff auf die Pflichtsanierung aufgeklärt und müssen eine
Verpflichtungserklärung unterzeichnen, um 2010 schon Unterstützungen
bei den BVD-Untersuchungskosten in Anspruch nehmen zu können.
Mit der Verabschiedung des Haushaltes der
Tierseuchenkasse wurden auch die Beiträge für 2010 festgelegt: Sie
bleiben unverändert gegenüber 2009.
Tierseuchenkassenbeiträge 2010
1. Pferde 0,00 EUR Tier
2. Rinder
unabhängig von der Bestandsgröße 6,50 EUR je Tier
für amtlich BHV1-freie Bestände 4,50 EUR je Tier
3. Schweine
unabhängig von der Bestandsgröße
Sau (inklusive Saugferkel), Eber 2,30 EUR je Tier
Sau im spezialisierten Wartebetrieb 1,80 EUR je Tier
Sau im spezialisierten Deckbetrieb 1,50 EUR je Tier
Sau im spezialisierten Abferkelbetrieb (inklusive Saugferkel) 2,90 EUR je Tier
Mastschwein, ungedeckte Jungsau 0,50 EUR je Tier
Ferkel (vom Absetzen bis höchstens 30 kg Lebendgewicht) 0,25 EUR je Tier
4. Schafe
unabhängig von der Bestandsgröße
für über 9 Monate alte Tiere 1,80 EUR je Tier
5. Ziegen
unabhängig von der Bestandsgröße
für über 9 Monate alte Tiere 1,50 EUR je Tier
6. Bienenvölker 0,00 EUR je Volk