25.03.2020 | 11:33:00 | ID: 28572 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Videokonferenz der 27 EU-Agrarminister/-innen über die Folgen der COVID-19-Epidemie für die europäische Land- und Ernährungswirtschaft

Berlin (agrar-PR) - Im Vorfeld hat die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, einen Brief an die Vorsitzende des Landwirtschafts- und Fischereirates, Marija Vuckovic, geschrieben. In dem Schreiben machte Klöckner deutlich, dass das Corona-Virus die deutsche und europäische Gesellschaft vor große Herausforderungen stelle.
Die Landwirtschaft, die ihr vorgelagerten Bereiche, sowie die Ernährungswirtschaft und Tierärzte gehörten dabei zu den systemrelevanten Bereichen. Die Aufrechterhaltung der Lebensmittelversorgung habe daher oberste Priorität.

Zur Unterstützung des Agrar- und Ernährungssektors seien folgende Maßnahmen von Bedeutung:

Marktmaßnahmen

Die Vermeidung von Beeinträchtigungen des freien Warenverkehrs im Binnenmarkt ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, Störungen auf den Agrarmärkten im Zuge des Corona-Geschehens nach Möglichkeit gering zu halten. Wichtig ist, dass die üblichen Bezugs- und Absatzwege weitgehend erhalten bleiben. Sollte es aufgrund des weltweiten Corona-Geschehens aber zu außergewöhnlichen Marktstörungen kommen, sollten die Instrumente der Gemeinsamen Marktorganisation einsatzfähig sein. Hierfür – und für den Warenverkehr mit Drittstaaten – sollte Sorge getragen werden.

Aufrechterhaltung der Lieferketten

Die Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus erfordert vielfältige Maßnahmen, zu denen auch verschärfte Grenzkontrollen gehören. Mögliche Beeinträchtigungen des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs müssen jedoch so gering wie möglich gehalten werden. Die Agrar- und Ernährungswirtschaft ist durch vielfältige - auch grenzüberschreitende -Lieferbeziehungen gekennzeichnet. Dies betrifft z; B. den Bezug bestimmter Produkte, die für die Weiterverarbeitung in der Kette benötigt werden, oder aber auch die Erfassung verderblicher Rohprodukte, wie z. B. die Rohmilch durch die Molkereien. Hierbei darf es zu keinen Verzögerungen an der Grenze kommen.

Zur Sicherstellung der Produktion und damit einhergehenden Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln kommt es daher darauf an, etwaige Beeinträchtigungen möglichst gering zu halten. Zeitnahe und praxisgerechte Lösungen für eine zügige Abfertigung der Lieferverkehre, z. B. eine bevorzugte Abfertigung von Transporten mit Lebensmitteln oder eine separate Spur für innergemeinschaftliche Transporte, sind erforderlich.

Angesichts von Zeitverzögerungen bei verschiedenen Abläufen im Rahmen des Handels von lebenden Tieren und Waren auf Grund des Corona-Geschehens wurde bereits die Frage nach dem Umgang mit Sendungen aufgeworfen, für die keine zeitgerechte Einreichung von Originalbescheinigungen möglich ist. Eine mögliche Option wäre z. B. bei der Einfuhr die Akzeptanz von gescannten Dokumenten (tif oder pdf-Format) die direkt von der zuständigen Behörde des Einfuhrdrittlandes an die Grenzkontrollstellen versandt werden. Verbunden mit einer Verpflichtungserklärung des Einführers zur Nachreichung des Originals wäre dies eine praktikable Vorgehensweise. Hier sollte schnellstmöglich eine möglichst EU-weite Handreichung für eine einheitliche Vorgehensweise zur Verfügung gestellt werden.

Flexibilisierung von Verwaltungs- und Kontrollvorgaben im Bereich der GAP

Zur Gewährleistung der Durchführung der EU-Agrarförderung sollten derzeit, vor allem die Einreichungsfrist für die Anträge der Landwirte, verlängert und die Vorgaben zur Durchführung der Kontrollen angepasst werden. So sollten zum Beispiel die Kontrollraten reduziert oder bestimmte Kontrollen vor Ort sogar ganz ausgesetzt werden. Erleichterungen im Hinblick auf die Modalitäten zur Auszahlung der Förderung sollten auch ins Auge gefasst werden.

Veterinärwesen

Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der tierärztlichen Infrastruktur zur Sicherstellung der tierärztlichen Versorgung von Nutztieren werden gegenwärtig getroffen. Die möglichen Folgen im Bereich der Tierseuchenbekämpfung können gegenwärtig noch nicht bestimmt werden. Ich weise aber darauf hin, dass die grenzübergreifenden Maßnahmen zur Prävention der Afrikanischen Schweinepest durch die Bewegungseinschränkungen aufgrund der COVID-Notfallmaßnahmen von Verzögerungen betroffen sind.

Die sofortigen effektiven Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen im Tierseuchenkrisenfall könnten behindert sein, was zu einer entsprechenden Steigerung wirtschaftlicher Verluste führen würde. Längerfristig könnte zudem die Aufrechterhaltung des Status „seuchenfrei" in Bezug auf bestimmte Tierseuchen gefährdet sein. Dies sollte gegebenenfalls durch entsprechende Ausnahmeregelungen aufgefangen werden.

Regelungen für die Gewährung staatlicher Beihilfen

Die Kommission hat einen Entwurf für einen befristeten Beihilferahmen (Stand: 16. März 2020) vorgelegt. Die darin vorgeschlagene Höchstgrenze für Zuschüsse und steuerliche Vorteile in Höhe von 62.500 EUR für Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion sollte verdoppelt werden. Zudem sollte die im Entwurf genannte Höchstgrenze für die gewerbliche Wirtschaft explizit auch auf die Land- und Forstwirtschaft sowie den Fischerei- und Aquakultursektor Anwendung finden und die Höchstgrenze von 500.000 EUR auf 1 Millionen EUR angehoben werden.

Die Bundesregierung hält eine deutliche Anhebung der Höchstgrenzen für Beihilfen nach den De-minimis-Verordnungen für erforderlich. Dies sollte sowohl die gewerbliche Wirtschaft als auch Unternehmen des Agrar-, Forst- und Fischereisektors erfassen. Im Bereich der De-minimis-Verordnungen sind Vereinfachungen notwendig. Bei Beihilfen zwischen 1.000 EUR und 10.000 EUR sollte auf eine Abwicklung nach den De-minimis-Verordnungen und auf die damit verbundenen Formalitäten verzichtet werden, damit Beihilfen in dieser sehr geringen Größenordnung rasch und unbürokratisch gewährt werden können.

In diesem befristeten Beihilferahmen sollte die landwirtschaftliche Primärerzeugung, insbesondere Sonderkulturbetriebe, angemessen berücksichtigt werden.
Zusätzliche Entschädigungen aufgrund ausfallender Saison-Arbeitskräfte sollten den landwirtschaftlichen Betrieben gewährt werden können (unter Anpassung des Schadensbegriffs mit Blick auf Selbstständige Saisonkräfte).

Pflanzengesundheitliche Importkontrollen: CHED-PP

Sofern Pflanzengesundheitsinspektoren in häusliche Quarantäne gesetzt werden, erfolgt die Bearbeitung der Ein- und Ausfuhrvorgänge vom Telearbeitsplatz. Da derzeit die elektronische Unterschrift in TRACES zur Validierung noch nicht verfügbar ist, sind die CHED-PP handschriftlich zu unterschreiben und zu stempeln. Im Zuge häuslicher Quarantäne besteht das logistische Problem in der Zuleitung der unterschriebenen und gestempelten CHED-PP an den Importeur, damit dieser sie beim Zoll vorlegen kann.

Als Lösungsmöglichkeit wird vorgeschlagen, für einen begrenzten Zeitraum die CHED-PP nur noch im System TRACES zu validieren und bei zufriedenstellender Dokumentenkontrolle die Sendung als „zulässig für den Binnenmarkt" zu deklarieren. Das CHED-PP wäre dann auch ohne elektronische Unterschrift gültig, sofern die Validierung in TRACES erfolgt ist, welche durch die Rollenrechte in TRACES nur von berechtigten Personen durchführbar ist. Als Gegenkontrolle könnte die Weiterleitung des CHED als pdf¬ Datei vom Pflanzengesundheitsinspektor an den Zoll erfolgen, der dieses dann mit den vom Importeur vorgelegten Unterlagen vergleichen kann. Dieses Verfahren gilt natürlich nur für Sendungen, die nicht physisch beschaut werden. Es wird um eine EU-einheitliche kurzfristige Übergangslösung gebeten. Das Problem betrifft wahrscheinlich auch die Bereiche CHED-A, CHED-P und CCHED-D.
Pressekontakt
Herr Mathia Paul
Telefon: 030 / 18529-3170
E-Mail: poststelle@bmel.bund.de
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
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10117 Berlin
Deutschland
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