15.02.2017 | 17:40:00 | ID: 23685 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Vogelgrippe: Backhaus fordert zentralen Krisenstab

Schwerin (agrar-PR) -

Mit großer Sorge hat Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus den bundesweit unterschiedlichen Umgang mit der Stallpflicht zur Kenntnis genommen und deshalb das Bundeslandwirtschaftsministerium um die Einberufung des zentralen Krisenstabes gebeten.

Einige Bundesländer haben sich entgegen der jüngsten Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts, in der das Einschleppungsrisiko des für Geflügel hochpathogenen H5N8-Virus in Hausgeflügelbestände oder Bestände mit gehaltenen Vögeln wie Zoos durch den direkten oder indirekten Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel nach wie vor als hoch bewertet wird, für die teilweise Aufhebung der Stallpflicht entschieden.

„Für Tierhalter ist dies sicherlich eine gute Nachricht, mir persönlich bereitet sie große Bauchschmerzen. Wie sollen wir ein Virus solchen Ausmaßes – das ganz offensichtlich keine Ländergrenzen kennt – in Schach halten, wenn die tierseuchenrechtlichen Vorsichtsmaßnahmen in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt werden. Im Kampf gegen die Vogelgrippe bundesweit einheitlich vorzugehen, wurde bereits Anfang des Jahres auf der ACK in Berlin von den Ländern einstimmig beschlossen. Vor dem Hintergrund, dass noch immer Geflügelpest-Fälle aus allen Ecken der Republik bekannt werden, halte ich dieses Vorgehen weiterhin für dringend geboten“, so der Minister.

Erst diese Woche sind wieder drei neue Geflügelpest-Verdachtsfälle bekannt geworden, und zwar in einem Entenmastbetrieb im Landkreis Märkisch-Oderland (Brandenburg) mit 15.000 Tieren, in einem Legehennenaufzuchtbetrieb in Delbrück im Landkreis Paderborn (NRW) mit 110.000 Tieren und in einer kleinen Gemischthaltung im Landkreis Kitzingen (Bayern).

Enttäuscht zeigte er sich deshalb von Alleingängen, wie in Niedersachsen. „Es verwundert mich schon, dass Herr Meyer seine Teilaufstallung mit der aktualisierten Risikoeinschätzung des FLI begründet, in seiner Presseerklärung aber mit keinem Wort erwähnt, dass das Bundesinstitut die Risikolage nach wie vor als unverändert hoch beschreibt. Auch drängt sich mir der Verdacht auf, dass man im grünen Niedersachen mal wieder auf einem Auge blind ist. Warum sonst, bleiben 70 % der kleinen Geflügelbetriebe von der Aufstallung verschont, etwa 90 % des kommerziell gehaltenen Geflügels müssen aber weiterhin eingesperrt werden. Natürlich könnte man jetzt argumentieren, dass man diese Betriebe besonders schützen möchte. Gleichwohl werden so die Betriebe bestraft, die mit der Geflügelhaltung ihr Geld verdienen. Für mich riecht das weniger nach einer fairen Lösung, als vielmehr nach einem faulen Kompromiss, zumal der Blick in andere Bundesländer zeigt, dass große und kleine Betriebe gleichermaßen von der Geflügelpest betroffen sind. Auch frage ich mich, wer die vielen angekündigten Ausnahmeregelungen fachgerecht kontrollieren soll.“

Für Mecklenburg-Vorpommern ist ein geschlossenes Vorgehen mit Blick auf die zu erwartende bundesweit höchste Wildvogelkonzentration von ganz besonderer Bedeutung: „Die Gewässer vor und in unserem Land sind eine Drehscheibe des Vogelzugs. Für zigtausend Vögel aus dem hohen Norden gehören sie zu den wichtigsten Überwinterungsgebieten in der gesamten Ostsee. Aktuell gehen wir hierzulande von 500.000 Überwinterern aus. Der Durchzug von Wasservögeln aus südlicheren Gefilden beginnt voraussichtlich Mitte Februar. Bis Ende des Monats erwarten wir in MV bis zu 6 Millionen Zugvögel, die hier mehrere Wochen rasten und das gefährliche Virus potenziell verbreiten können“, erklärte Backhaus.

„Es ist wichtig, diese Periode abzuwarten und die Lage nicht zu verschlimmern, in dem man so kurz vor Ziel einknickt. Der Frühling steht vor der Tür und verspricht mit seinen milderen Temperaturen eine Verbesserung der Lage“, sagte er abschließend. (regierung-mv)

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