10.02.2017 | 17:30:00 | ID: 23665 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Vogelgrippe: Brunner schreibt an EU-Kommissar Hogan

München (agrar-PR) -

Landwirtschaftsminister Helmut Brunner hat sich in einem Brief an EU-Kommissar Phil Hogan für eine Unterstützung der von der Vogelgrippe betroffenen Geflügelbauern eingesetzt. Anbei übersende ich Ihnen das Schreiben. Über eine Berichterstattung würden wir uns freuen.

Hochpathogene Aviäre Influenza in Europa;

Auswirkungen des Seuchengeschehens auf Betriebe und Märkte

Sehr geehrter Herr Kommissar,

viele europäische Staaten sind mittlerweile von Ausbrüchen der hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI) betroffen. Dies hat enorme Auswirkungen auf die Gesundheit und das Wohl der Tiere, die Wirtschaftlichkeit der Nutz-geflügelhaltung und den Handel. Das Seuchengeschehen stellt sowohl in räumlichem und zeitlichem Ausmaß, als auch in seiner Intensität ein außergewöhnliches Ereignis dar, das mit bisherigen HPAI-Ausbrüchen nicht ver-gleichbar ist.

Ein wesentlicher Bestandteil der Seuchenbekämpfung ist die Verhinderung des Eintrags aus der Wildgeflügelpopulation in Nutzgeflügelbestände. Um dies effektiv umzusetzen, muss das Geflügel aufgestallt werden. Dies hat gravierende Auswirkungen auf den Markt. So dürfen Eier nach der Verordnung (EG) Nr. 589/2008 Anhang II Nummer 1 Buchstabe a) im Falle von veterinärrechtlichen Beschränkungen in keinem Fall länger als zwölf Wochen weiter als „Eier aus Freilandhaltung" vermarktet werden. Nach Ablauf

der Frist müssen die Eier als „Eier aus Bodenhaltung" deklariert werden. Dies ist mit enormen wirtschaftlichen Einbußen verbunden. Es entsteht in kürzester Zeit ein massives Überangebot an Bodenhaltungseiern und eine drastische Verknappung an Freilandeiern. Das führt zu erheblichen Marktstörungen.

Die Betriebe sind unverschuldet in diese Situation gekommen! Ich darf Sie daher bitten, die 12- Wochen-Frist zu verlängern.

Andernfalls erachte ich eine finanzielle Unterstützung der Betriebe seitens der Europäischen Union für unerlässlich. So sehen die Artikel 219 ff VO (EU) Nr. 1308/2013 außergewöhnliche Maßnahmen für derartige Fälle ausdrücklich vor. Die Unterstützung ist dringlich, da die 12-Wochen-Frist in vielen Fällen schon abgelaufen ist bzw. demnächst ablaufen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Brunner

Pressekontakt
Herr Franz Stangl
Telefon: 089 / 2182-2215
E-Mail: presse@stmelf.bayern.de
Pressemeldung Download: 
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMLF)
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMLF)
Ludwigstraße 2
80539 München
Deutschland
Telefon:  +49  089  2182-0
Fax:  +49  089  2182-2677
E-Mail:  poststelle@stmelf.bayern.de
Web:  www.stmelf.bayern.de
>>>  Pressefach


© proplanta 2006-2024. Alle Rechte vorbehalten.