Potsdam (agrar-PR) -
Nur wenige Tage nach den Hochwassern entlang Elbe und Donau haben sich Bund und Länder mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium über ein gemeinsames Hilfspaket für die durch die Flut geschädigten Landwirte geeignet. Eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung hat Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner heute unterzeichnet. Für Brandenburg hat Agrarminister Jörg Vogelsänger am Montag (24. Juni) unterschrieben. Die durch die EU notwenige Genehmigung für die Hilfen wird in den ersten Julitagen erfolgen.
Brandenburgs Agrarminister Jörg Vogelsänger: „Die Schadenserfassung ist noch nicht abgeschlossen. An der Elbe, aber auch entlang der Schwarzen Elster sind in Brandenburg erhebliche Schäden in landwirtschaftlichen Kulturen zu verzeichnen. Nach heutigem Stand sind 38.200 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche betroffen, davon im Havelland 7.550 Hektar.“
Aktuell summieren sich die Schäden durch das Hochwasser in der brandenburgischen Landwirtschaft auf rund 42,7 Millionen Euro (Erlösausfälle für überschwemmte Flächen).
Die dafür notwendigen Antragsunterlagen sind in Vorbereitung.
Gewährt wird die finanzielle Hilfe zum teilweisen Ausgleich von Schäden an landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Kulturen in Unternehmen, die durch das Hochwasserereignis in den Monaten Mai und Juni 2013 betroffen sind.
Schäden aufgrund von hochwasserbedingten Überschwemmungen im Sinne der Grundsätze werden bei landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Kulturen aus der Einkommensminderung durch Erlösausfälle je Hektar und der Anbaufläche im Schadjahr 2013 ermittelt. Außergewöhnliche Aufwendungen, die durch das Schadensereignis auf den Flächen entstanden sind, wie Evakuierung von Nutztieren, werden wie Einkommensminderung behandelt.
Differenzierter Schadensausgleich
Für den Ausgleich von Schäden werden nach der Bund-Länder-Vereinbarung als Durchschnittswert rund 50 Prozent bezuschusst, wovon wiederum das Land 25 Prozent und der Bund 25 Prozent finanziert.
Für Unternehmen, die auf Polderflächen wirtschaften und die aufgrund der hochwasserbedingten Überschwemmungen als Härtefälle einzustufen sind, könnten die Zuwendungen bis zu 90 Prozent betragen.
Die Zuwendung darf nicht zu einer Überkompensation des ermittelten Schadens führen, daher sind aus Versicherungen geleistete Beträge sowie aufgrund der Naturkatastrophe nicht entstandene Kosten zu berücksichtigen.
Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Brandenburg
Dr. Jens-Uwe Schade
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