04.05.2015 | 08:05:00 | ID: 20247 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Was steht eigentlich im Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum?

Schwerin (agrar-PR) - Heute: Agrarinvestitionsförderung
Im Februar hat die EU-Kommission das Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommern genehmigt. Damit können bis 2020 über 1,2 Milliarden Euro für einen attraktiven und vitalen ländlichen Raum investiert werden. Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz wird in den kommenden Monaten regelmäßig einzelne Punkte aus dem umfangreichen Programm der Öffentlichkeit vorstellen.

Zur Förderung von Agrarinvestitionen (AFP) stehen in der neuen Periode insgesamt 84,7 Mio. Euro zur Verfügung. Seit Mitte März ist die AFP-Richtlinie bereits veröffentlicht. Alle aktuellen Antragsunterlagen können seither von der Website des Ministeriums herunter geladen oder bei der Bewilligungsbehörde, dem StALU Westmecklenburg, erfragt werden.

„Die Landwirtschaft mit der weiterverarbeitenden Wirtschaft ist nach wie vor die tragende wirtschaftliche Säule im ländlichen Raum in Mecklenburg-Vorpommern. Über 55 % der Fläche sind vorwiegend ländlich geprägt. In vielen Gebieten ist die Landwirtschaft der einzige Arbeitgeber“, erläutert Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

„Die landwirtschaftliche Erzeugung hat in unserem Bundesland im Vergleich zum Durchschnitt Deutschlands einen weit höheren Anteil an der Bruttowertwertschöpfung (Jahr 2009: 2,5% M-V, 0,8% Deutschland). Die Betriebe müssen sich den veränderten Marktbedingungen und gesellschaftlichen Anforderungen stellen und investieren. So stehen neben der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaftsbetriebe die Verbesserung von tierartgerechten Haltung und die Erfüllung zusätzlicher Anforderungen in Verbraucher-, Umwelt- oder Klimaschutz zunehmend im Fokus der Gesellschaft. Um diesen Prozess hin zu Stabilisierung und Verbesserung der Gesamtleistung eines Betriebes zu unterstützen und gleichzeitig anderen gesellschaftlichen Anforderungen gerecht zu werden, ist die Agrarinvestitionsförderung unabdingbar.“

Bereits seit 2012 hatte M-V mit seinen Regelungen im Agrarinvestitionsprogramm (AFP) in Sachen Tierartgerechtigkeit und bodengebundene Wirtschaftsweise eine Vorreiterrolle eingenommen. Diese Schwerpunkte sind auch in der neuen Förderperiode gesetzt. Es werden nur noch Stallbauten gefördert, die den Tieren noch artgerechtere Bedingungen bieten, Bedingungen, die über das Niveau der gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen in der Tierschutznutztierhaltungsverordnung hinaus gehen.

„So wollen wir die Landwirte motivieren, die weitaus teureren Investitionen für mehr Tierwohl in Angriff zu nehmen“, betont der Minister. So beläuft sich der Fördersatz mit der Basisförderung auf 20 % und den nochmals erhöhten baulichen Anforderungen zur Tierartgerechtigkeit auf sogar 40%.

Dr. Backhaus weist darauf hin, dass in M-V weitere Zusatzbedingungen einzuhalten sind: „So werden nur Unternehmen bezuschusst, deren Viehbesatz 2 Großvieheinheiten pro Hektar nicht überschreitet. Dies zielt auf eine bodengebundene Landwirtschaft ab und schließt reine Gewerbebetriebe, die nicht über Flächen verfügen, von der Förderung grundsätzlich aus.“

Die Antragsteller haben zusätzlich in Verbraucher-, Klima- oder Umweltschutz ein besonderes Kriterium zu erfüllen. Die Betriebe müssen nachweisen, dass sie die Gülle neun Monate lagern können.

In der vorangegangenen Förderperiode wurden im AFP 129 Mio. Euro für 1.138 Förderfälle – angefangen von Neubau und Modernisierung von Stallanlagen über die Schaffung von Silos und Lagerflächen bis hin zum Erwerb moderner Technik – ausgezahlt. Mit diesem Zuschuss wurden Investitionen von insgesamt 662 Mio. Euro ermöglicht. (regierung-mv)
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