22.05.2015 | 17:20:00 | ID: 20383 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Was steht eigentlich im Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum…

Schwerin (agrar-PR) - Heute: Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen (AUKM)

Im Februar 2015 hat die EU-Kommission das Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommern genehmigt. Damit können bis 2020 über 1,2 Milliarden Euro in einen attraktiven und vitalen ländlichen Raum investiert werden. Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz wird in den kommenden Monaten regelmäßig einzelne Punkte aus dem umfangreichen Programm der Öffentlichkeit vorstellen.

Im Zuge der neuen Förderperiode gilt in der gemeinsamen Agrarpolitik die Devise „öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“. Das heißt, neben den Direktzahlungen wurden die AUKM speziell auf nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen wie Boden, Wasser und Klima ausgerichtet.

„Das Konzept der Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen wurde grundlegend überarbeitet und noch stärker an naturschutzfachlichen Zielen ausgerichtet. Mit der Zahlung der Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen werden besondere Leistungen der Landwirtschaftsbetriebe für den Arten- und Umweltschutz honoriert. Ziel dieser Maßnahmen ist, den Boden- und Gewässerschutz sowie die Biodiversität zu befördern. Daher haben wir diesen Bereich auch entgegen der allgemeinen Entwicklung um 7 auf 357 Millionen Euro aufgestockt“, unterstreicht der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, Dr. Till Backhaus, am Internationalen Tag zur Erhaltung der Artenvielfalt.

Die Förderung von freiwilligen AUKM erfolgt mit EU-, Bundes- und Landesmitteln. Die Maßnahmen unterstützen die Arbeiten des Landes zum Erhalt der Vielfalt der ländlichen Räume und tragen gleichzeitig den wirtschaftlichen Erfordernissen der Landwirtschaft Rechnung. „Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert mit den Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen seit vielen Jahren eine besonders umweltfreundliche Bewirtschaftung landwirtschaftlich genutzter Flächen“, so der Minister weiter. „Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass Umweltleistungen der Landwirtschaft, die über die gute fachliche Praxis hinaus gehen, auch gesondert honoriert werden.“

Die Förderung von AUKM ist ein zentrales Element der Kooperation zwischen Umwelt-, Naturschutz und Landwirtschaft. So wurden die entsprechenden Richtlinienentwürfe nach Abstimmung mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern, u.a. dem Bauernverband und den Natur- und Umweltschutzverbänden verabschiedet.

In MV sollen im Rahmen der AUKM auch viehhaltende Betriebe umfassend unterstützt werden; u.a. stellt die Maßnahme „Vielfältige Kulturen im Ackerbau“ eine Unterstützung für den eigenen Eiweißanbau im Rahmen der Eiweißpflanzenstrategie, sowohl mit Kleegras als auch großkörnigen Leguminosen dar.

In 2014 wurden in Mecklenburg-Vorpommern auf 922 Hektar Blühstreifen bzw. -flächen angebaut, im Juli 2014 wurden dafür 496.000 € ausgezahlt. Auch in der neuen Förderperiode fördert das Land aus Mitteln des ELER ab 2015 wieder die Anlage von Blühstreifen und Blühflächen mit erhöhten Fördersätzen. „Zur neuen Förderperiode werden für die Anlage von einjährigen oder mehrjährigen Blühstreifen und -flächen 680 €/ha gewährt. Bisher wurden 540 €/ha gezahlt. Im Rahmen des Greenings können Blühstreifen bzw. -flächen als ökologische Vorrangfläche herangezogen werden, allerdings mit abgesenktem Fördersatz“, erläutert Dr. Backhaus. Durch die Erhöhung der förderfähigen Betriebsfläche für Bienenweiden und den Betrieb auf maximal 5 ha AUKM sollen Bienen und andere Wildbestäuber noch umfassender in MV unterstützt werden.

Als weitere Maßnahmen sind in der Maßnahme „Förderung der Integration naturbetonter Strukturelemente der Feldflur, die Förderung von Gewässer-, Erosionsschutzstreifen und Schonstreifen an Alleen vorgesehen.

Neu ausgerichtet stellt sich die Förderung der Einführung und Beibehaltung des ökologisch/biologischen Landbaus dar: Ab 2015 erfolgt die Gewährung der Prämien getrennt nach Neueinsteiger (Erstantragsteller für die ersten 2 Jahre) und Beibehalter. Ziel ist es, die entstehenden Mehrkosten, insbesondere in der Umstellungsphase, auszugleichen und somit den Einstieg in den ökologischen Landbau zu erleichtern. Das Budget in der neuen Förderperiode ist von 135 Millionen Euro auf 168 Millionen Euro erhöht worden.

 

Folgende Programme stehen 2015 zur Auswahl:

1. Förderung des Anbaus von vielfältigen Kulturen im Ackerbau

2. Förderung der extensiven Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen

3. Förderung der naturschutzgerechten Bewirtschaftung von Grünlandflächen

4. Förderung der Bereitstellung von Strukturelementen auf dem Ackerland

5. Förderung von umweltschonenden Produktionsverfahren und biodiversitätsfördernden Maßnahmen im Obst- und Gemüsebau

6. Förderung der Einführung und Beibehaltung des ökologisch/biologischen Landbaus (regierung-mv)

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