14.08.2015 | 22:10:00 | ID: 20863 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Was steht eigentlich im Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum?

Schwerin (agrar-PR) - Heute: Basisdienstleistungen

Die Schaffung und Erhaltung von Dienstleistungseinrichtung zur Grundversorgung der Bevölkerung und der ländlichen Wirtschaft ist ein wesentlicher Schwerpunkt bei Umsetzung des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommern (EPLR M-V).

Hierzu zählten bislang Investitionen in den Neubau und die Erweiterung von Abwasserbehandlungsanlagen, die Förderung von Kleinkläranlagen sowie Investitionen zur Schaffung und Erneuerung von Kindertageseinrichtungen und allgemeinbildenden Schulen sowie kommunalen und vereinseigenen Sportstätten. Aber auch Investitionen zur Nutzung regional erzeugter regenerativer Energien sowie in die Verbesserung der Breitbandversorgung im ländlichen Raum wurden unterstützt. Für insgesamt 104 Maßnahmen stellte das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern in der vorangegangenen Förderperiode rund 34 Mio. € bereit und löste damit eine Gesamtinvestition von 86 Mio. € aus.

Die Förderung von Basisdienstleistungen der Grundversorgung wird in der neuen Förderperiode (2014 – 2020) im Rahmen der ILERL (Integrierte ländliche Entwicklung) M-V erfolgreich weitergeführt. „Die Erhaltung und Entwicklung der Attraktivität der öffentlichen Infrastruktur ist eine wesentliche Maßnahme, um dem sich abzeichnenden demographischen Wandel im ländlichen Raum entgegenzuwirken“, unterstreicht der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, Dr. Till Backhaus. „Umfassende Investitionen sind grundlegende Bedingungen zur Sicherung der Gemeinden als interessanten Wohn- und Lebensraum für junge Familien wie für Senioren. Mit der Förderung von Investitionen zur Schaffung und Erneuerung von Dienstleistungseinrichtungen soll auch künftig die Grundversorgung in ländlichen Gemeinden verbessert werden.“

Für die Förderung von Basisdienstleistungen der Grundversorgung in der Förderperiode 2014 - 2020 stehen dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz insgesamt Fördermittel in Höhe von rd. 35,0 Mio. € zur Verfügung.

Das Programm bis 2020 wurde dabei um wesentliche Förderbereiche erweitert. Neu ist beispielsweise die Schaffung, Erweiterung und Erneuerung von stationären Nahversorgungseinrichtungen für Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs mit einer Verkaufsfläche von nicht mehr als 400 Quadratmetern, die der Initiative „Neue Dorfmitte Mecklenburg-Vorpommern“ entsprechen. Bereits Voruntersuchungen zur Wirtschaftlichkeit solcher Einrichtungen, die auch Aussagen zu Wettbewerbssituationen im Hinblick auf bestehende Versorgungseinrichtungen für Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs enthalten, können gefördert werden. Das gilt auch für mobile Nahversorgungsangebote.

Europäisches Geld gibt es auch für Baumaßnahmen einschließlich der technischen Gebäudeausstattung für Arztpraxen und andere medizinische Dienstleistungen, die den lokalen Bedürfnissen ländlicher Orte entsprechen. (regierung-mv)

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