12.01.2016 | 21:10:00 | ID: 21717 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Was steht eigentlich im Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum? Heute: Diversifizierung - 2. Standbein im Landwirtschaftsbetrieb aufbauen

Schwerin (agrar-PR) - Ziel dieser Förderung ist die Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen für landwirtschaftliche Betriebe aus selbstständiger Tätigkeit außerhalb der Landwirtschaft.
Auch Investitionen in den Bereichen „Urlaub auf dem Bauernhof“, Kurzumtriebsplantagen und Brennereien können unterstützt werden.

„Viele Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern spüren die Auswirkungen der niedrigen Erzeugerpreise, der schwachen Nachfrage aus China und des russischen Lebensmittelembargos. Dadurch sind sie oft unverschuldet in Liquiditätsnöte geraten.“

„Der Einsatz des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), speziell der Diversifizierung, kann hier greifen. Egal ob Pensionstierhaltung, Vermietung von Ferienwohnungen, Verkaufsstände, Hofcafés, Eisdielen oder Reithallen: Diese Maßnahme ermöglicht es Unternehmen, sich breiter aufzustellen und neben der klassischen Landwirtschaft Geld zu verdienen. Damit leistet sie einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Wirtschaftskraft des ländlichen Raums“, sagt Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern.

„Häufig sind die ortsansässigen Landwirte und deren Familienmitglieder die einzigen potentiellen Anbieter von Waren und Dienstleistungen vor Ort. Sie und ihre Ideen tragen daher wesentlich zur Steigerung der Attraktivität der ländlichen Räume bei“, ist Dr. Backhaus überzeugt. In der ersten Förderperiode (2007-2013) wurden für den Bereich Diversifizierung ca. eine Million Euro pro Jahr aus dem ELER bereitgestellt.

In der neuen Förderperiode (2014-2020) sind es ca. 0,5 Millionen Euro pro Jahr. Zuwendungsempfänger sind landwirtschaftliche Unternehmen oder Einzelunternehmer und mitarbeitende Familienangehörige, die in Bereichen außerhalb der Landwirtschaft investieren wollen, um dort neue Einkommensquellen zu erschließen.

Auch Unternehmen, die einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften und kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen sowie Kooperationen, können gefördert werden. Vorhaben können nur gefördert werden, wenn ein Investitionskonzept vorliegt, das mit abschätzt, inwieweit die Maßnahme die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens verbessert.

Die Mindestinvestition muss 10.000 Euro betragen, bei Kurzumtriebsplantagen sind es 7.500 Euro. Der Fördersatz beträgt 25 Prozent der Nettoausgaben. Die Unterstützung erfolgt durch die Gewährung und Anrechnung von De-minimis-Beihilfen. Diese Beihilfen werden maximal bis zur Höhe von 200.000 Euro innerhalb von drei Jahren gewährt.

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM) mit Sitz in Schwerin reicht als Bewilligungsbehörde die Mittel für Diversifizierung aus. Die Richtlinien und alle Antragsunterlagen stehen im Internet auf www.lu.mv-regierung.de unter Förderungen > Diversifizierung. (regierung-mv)
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