08.09.2021 | 20:14:00 | ID: 30864 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Weidetierschutz-Richtlinie in Kraft – Förderanträge ab Oktober

Wiesbaden (agrar-PR) - Hessen unterstützt Tierhaltungsbetriebe bei der Anschaffung und Unterhaltung von Zäunen und Herdenschutzhunden
„Der Wolf ist nach Hessen zurückgekehrt. Die mit der Rückkehr verbundenen Befürchtungen vieler Tierhalter haben sich bislang nicht erfüllt. Wir wollen weiter alles dafür tun, damit das auch in Zukunft so bleibt und bauen deshalb unsere Förderangebote zum Weidetierschutz weiter aus“, erklärte die hessische Landwirtschaftsministerin Priska Hinz heute in Wiesbaden.

Der überwiegende Teil von Nutztierrissen, der auf Wölfe zurückgeführt werden kann, entsteht bei Schafen und Ziegen. Deshalb ist der Fokus der Förderung auf diese Tierarten ausgerichtet. Neben dem sogenannten Grundschutz, einer wolfsabwehrenden Mindestsicherung die landesweit gefördert wird, ist die neue Förderung speziell auf Gebiete (Wolfspräventionsgebiete) zugeschnitten, in denen bereits Übergriffe von ansässigen Wölfen auf Nutztiere vorkamen. Auch die Halter anderer Tierarten lassen wir nicht allein: war ihr Tierbestand von einem Übergriff betroffen, wird ebenfalls ein erweiterter Herdenschutz gefördert. Förderfähig sind Investitionen für den Erwerb und die Installation wolfsabweisender, über den Grundschutz hinausgehender Schutzzäune und technischer Einrichtungen, die Nachrüstung vorhandener Zäune, Ausrüstungsgegenstände, wie Stromgeräte, die Anschaffung von Herdenschutzhunden, die Errichtung von Untergrabschutz, der über den Grundschutz hinausgeht und die Einrichtung von Nachtpferchen. Die Förderung beträgt 80 Prozent der Anschaffungskosten und ist auf maximal 30.000 Euro je Betrieb und Jahr begrenzt. Zudem können Zuwendungen für nachgewiesene, laufende Betriebsausgaben, wie etwa die Wartung der Zäune oder die Unterhaltung der Herdenschutzhunde, gefördert werden. Die Höchstförderung beträgt 1.230 Euro je Kilometer mobilen Zaun für wolfsabweisende Zäune bei Schafen und Ziegen, 235 Euro je Kilometer feststehenden Elektrozaun und 1.920 Euro je Herdenschutzhund.

In der neuen Richtlinie ist auch der Schadensausgleich bei nachgewiesenen Wolfsübergriffen geregelt. Nach einigen Jahren mit durchziehenden Wölfen sind mittlerweile fünf Wolfsterritorien in Hessen bestätigt, in denen Wölfe sesshaft geworden sind. Der Schutz von Weidetieren ist Teil des Wolfsmanagementplans in Hessen. Dieser Plan wird stetig an die aktuellen Entwicklungen angepasst. Dazu wird das Wolfszentrum Hessen einen jährlichen Monitoringbericht vorlegen, der die Bestandsentwicklung der Wölfe in Hessen aufzeigt. In diesem Jahr gab es bisher 97 Wolfsnachweise (genetische Proben und Fotofallen-Aufnahmen) und drei Nutztierrisse. Die Weiterentwicklung des Wolfsmanagementplans erfolgt in Zusammenarbeit mit den Verbänden aus den Bereichen Landwirtschaft, Naturschutz und Jagd im Rahmen der AG Wolf. Zur ersten Sitzung im Herbst dieses Jahres ist bereits eingeladen.

Bereits 2018 wurde für die Schaf- und Ziegenhaltungsbetriebe flächendeckend die Förderung der Aufrechterhaltung des Grundschutzes eingeführt. Das Land stellt dafür jährlich eine Million Euro bereit. Der Fördersatz beträgt 40 Euro je Hektar. 2020 wurde außerdem die Weidetierprämie eingeführt und in diesem Jahr von bisher einer Million Euro auf zwei Millionen pro Jahr erhöht. Ab 2023 ist bundesweit eine EU-finanzierte Zahlung für Schafe, Ziegen und Mutterkühe vorgesehen.
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