03.12.2010 | 13:03:00 | ID: 7209 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Weinbaupolitisches Fachgespräch mit EU-Kommission

Brüssel (agrar-PR) - Staatssekretärin Friedlinde Gurr-Hirsch MdL: „Für den Erhalt unserer Weinbaulandschaften muss der Anbaustopp für Reben langfristig beibehalten werden“

„Die besondere, durch den Weinbau geprägte und über Generationen gestaltete Kulturlandschaft muss durch den Anbaustopp für Reben langfristig erhalten werden“, sagte die Staatssekretärin im baden-württembergischen Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz, Friedlinde Gurr-Hirsch MdL, anlässlich eines Fachgesprächs mit dem stellvertretenden Generaldirektor der Generaldirektion Landwirtschaft der Europäischen Kommission, Lars Hoelgaard, sowie mit Abgeordneten aus dem Europaparlament und Landtag, Vertretern der Weinbauverbände und der Versammlung der Weinbauregionen Europas (AREV) am Donnerstag (2. Dezember 2010) in der Landesvertretung in Brüssel (Belgien).


Weinbau braucht Kontinuität

Ohne den Weinanbau in den traditionellen Lagen gehe der Weinbautradition in Europa etwas verloren, dies müsse nachhaltig verhindert werden. Weinbau gebe den Landschaften dieser Regionen Seele und hauche ihnen Leben ein. „Am eindrucksvollsten sehen wir dies an den steilen Prallhängen entlang von Flüssen oder in weinbaulich genutzten Höhenlagen mit ihren terrassierten Flächen. Der Erhalt der gewachsenen Weinbaukulturlandschaften ist wesentlich mit der Frage der Weiterführung des Anbaustopps für Reben verbunden“, betonte die Staatssekretärin.

Nach den Beschlüssen im Rahmen der Reform der Europäischen Weinmarktorganisation liefe der Anbaustopp für Reben Ende des Jahres 2015 aus und könne national noch bis zum Jahr 2018 verlängert werden. „Um dauerhafte wirtschaftliche Perspektiven für die Winzerinnen und Winzer in Steillagen zu schaffen, brauchen wir die Weiterführung des Anbaustopps und eine gezielte Weiterentwicklung der Förderprogramme mit den entsprechenden finanziellen Mitteln“, so Gurr-Hirsch.


„Stuttgarter Resolution“ zum Weinbau an Kommission übergeben

Staatssekretärin Friedlinde Gurr-Hirsch überreichte im Rahmen des Fachgesprächs die „Stuttgarter Resolution“, die zahlreiche Vertreter der mittel- und osteuropäischen Weinbauregionen anlässlich der internationalen Weinmesse „intervitis interfructa“ im März 2010 beschlossen hatten, an Lars Hoelgaard als Vertreter der Europäischen Kommission. Darin sind die Forderungen zum Erhalt der weinbaulichen Steillagen und die Fortführung des Anbaustopps festgehalten.

„Diese Resolution ist der Leitfaden der Weinbaupolitik sowohl in Baden-Württemberg als auch weit darüber hinaus in vielen Regionen Europas“, betonte die Staatssekretärin, „Ich lege der Europäischen Kommission diese Stuttgarter Erklärung ans Herz als Entscheidungshilfe für ihre weitere Vorgehensweise in der Weinbaupolitik“.


Hintergrundinformation:

Die zentralen Forderungen Baden-Württembergs zur Weiterentwicklung der Gemeinsamen Marktordnung Wein:

Die langfristige Beibehaltung des Anbaustopps für Keltertrauben auf europäischer Ebene ist nicht zuletzt unter dem Gesichtspunkt des Erhalts wertvoller Kulturlandschaften zwingend erforderlich. Die weinspezifischen rechtlichen Regelungen sowie die zugehörigen Förderprogramme müssen beibehalten werden. Das weinbauspezifische Fördermittelbudget muss langfristig erhalten bleiben. Es müssen spezielle Fördertatbestände zum Erhalt weinbaulicher Steillagen auf europäischer Ebene geschaffen werden. Weitere Maßnahmen zur Entbürokratisierung, vor allem im Bereich der im Rahmen von Förderungen durchzuführenden Kontrollen, sind zwingend erforderlich. (PD)
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