Für den DBV ist es deshalb unverständlich, dass
der Entwurf nicht den politischen Zusagen des vergangenen Jahres
entspricht, in denen stets von einer „Entfristung“ der
Agrardieselbesteuerung die Rede war. Deshalb sind jetzt die Abgeordneten
des Bundestages gefordert, eine entsprechende Korrektur des
Gesetzentwurfs vorzunehmen.
Nicht nachzuvollziehen ist auch, dass der
Referentenentwurf die Wettbewerbsnachteile der deutschen Landwirte im
Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten durch die weiterhin bestehende
höhere Besteuerung von Agrardiesel in Deutschland einräumt, die daraus
konsequenterweise folgenden Lösungen (weitere Absenkung der
Agrardieselsteuer) aber vermissen lässt. Der DBV wird deshalb
nachdrücklich für eine Reduzierung des Dieselsteuersatzes eintreten.
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