27.03.2020 | 12:10:00 | ID: 28593 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Wichtiger Aufschub für Düngeregeln

Wiesbaden (agrar-PR) - Die Corona-Pandemie stellt uns alle vor große Herausforderungen. Auch die Landwirtschaft ist gefordert. Deshalb wollen wir den Bäuerinnen und Bauern im Hinblick auf das neue Düngepaket soweit wie möglich entgegenkommen,“ erklärte die Hessische Landwirtschaftsministerin Priska Hinz und derzeitige Vorsitzende der Umweltministerkonferenz. „Ich begrüße, dass sich die Bundesregierung mit der EU geeinigt hat, dass die neuen Regelungen der Düngeverordnung in den roten Gebieten erst zum 1. Januar 2021 umgesetzt werden müssen. Damit verschaffen wir den Landwirtinnen und Landwirten Luft,“ so Hinz weiter. Dies betrifft vor allem die Regelungen zur Reduzierung der Düngung und Sperrfristen für die Ausbringungen von Gülle und Festmist. Darüber hinaus muss auch die Neuausweisung der durch Nitrat und Phosphat gefährdeten Gebiete erst zum 1. Januar 2021 durch die Länder erfolgen.

„Wir dürfen aber trotz der Corona-Krise den Grundwasserschutz nicht aus dem Blick verlieren. Deshalb ist es wichtig, dass wir an diesem Freitag im Bundesrat die Düngeverordnung im Grundsatz mit neuen verbesserten Vorgaben beschlossen haben. Damit sorgen wir für den Schutz des Grundwassers vor Nitrat und schützen unsere Flüsse und Bäche vor zu hohen Phosphat-Einträgen. Nur so können wir die enormen Strafzahlungen abwenden, die aufgrund des Vertragsverletzungsverfahrens an die EU zu zahlen gewesen wären,“ ergänzte Hinz.

Der Europäische Gerichtshof verurteilte Deutschland bereits im Jahr 2018, weil europäische Vorgaben nicht ausreichend umgesetzt wurden und der Nitrateintrag in den Boden an vielen Stellen zu hoch ist.
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