21.06.2013 | 17:20:00 | ID: 15311 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Wichtiger Schritt im Kampf gegen Nahrungsmittel-Spekulationen

Berlin (agrar-PR) - Finanzminister beschließen Position zur neuen EU-Finanzinstrumente-Richtlinie MiFID.
Der EU-Finanzministerrat (ECOFIN) hat am Freitag seine Position zum Vorschlag der Europäischen Kommission für die neue EU-Finanzinstrumente-Richtlinie MiFID (Market in Financial Instruments Directive) beschlossen und sich dabei in Bezug auf Spekulation mit Nahrungsmitteln auf die auch vom Bundeslandwirtschaftsministerium unterstützten Maßnahmen geeinigt.

Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner begrüßte das Ergebnis: „Damit bekommen wir die nötigen Instrumente, exzessiven Spekulationen mit Nahrungsmitteln einen Riegel vorschieben und die Warenterminmärkte für den Sektor robust und funktionsfähig machen zu können“, sagte Aigner. Die Agrarwirtschaft benötige funktionsfähige Warenterminmärkte, um sich gegen unerwartete Preisschwankungen abzusichern.

Der Finanzministerrat plädiert für eine verbindliche Einführung von Positionslimits in der EU. Positionslimits stellen Obergrenzen für Finanzinvestoren an Warenterminmärkten dar. Durch sie sollen exzessive Spekulationen mit Rohstoffen verringert werden. Zudem wurde für eine regelmäßige Veröffentlichung von Berichten durch die Handelsplätze gestimmt, aus denen unter anderem auch das Ausmaß der Aktivitäten spekulativer Anleger an den Terminmärkten für Agrarrohstoffe deutlich wird. Darüber hinaus sollen kurzfristige Handelsunterbrechungen Gefahren des Hochfrequenzhandels bannen.

Mittels Produktinterventionen können Finanzprodukte, die Gefahren für Finanz- oder Gütermärkte darstellen, in Zukunft präventiv verboten werden. Mit der Ausnahme physischer Preisabsicherungsgeschäfte der Agrarwirtschaft von den Positionslimits beinhaltet die allgemeine Ausrichtung im Rat ein weiteres deutsches Anliegen. Außerdem wird die Transparenz an den Terminmärkten durch die regelmäßige und zeitnahe Berichterstattung ähnlich dem System in den USA ganz erheblich verbessert. Das erleichtert den Aufsichtsbehörden die Anwendung der Regulierungsinstrumente mit Augenmaß und ermöglicht der Wissenschaft eine Reihe offener Fragen zum Zusammenwirken von Termin- und Kassamärkten zu klären.

Mit der allgemeinen Ausrichtung im Finanzministerrat ist der Weg für die Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission frei. Das Europäische Parlament hatte im Oktober 2012 für entsprechende Vorschriften plädiert. Eine Einigung und damit die Umsetzung eines Beschlusses der G20 sind noch in diesem Jahr möglich.

Die Erarbeitung der notwendigen Durchführungsbestimmungen durch die Kommission und die EU-Finanzmarktaufsichts­behörde ESMA wird etwa 18 Monate dauern, sodass die MiFID ab 2015 umgesetzt werden kann. „Damit wir im Kampf gegen exzessive Spekulationen mit Agrarrohstoffen vorankommen, müssen die entsprechenden Schritte nun auch in den noch fehlenden G20-Staaten umgesetzt werden, um eine Verlagerung der Handelsaktivitäten an weniger regulierte Handelsplätze zu verhindern“, sagte Aigner.


Referat L1, "Pressestelle"
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
Dienstsitz Berlin
Wilhelmstr. 54, 10117 Berlin
Fon: +49 30 / 18 529 31 74
Fax: +49 30 / 18 529 31 79
Pressestelle@bmelv.bund.de
http://www.bmelv.de
Pressekontakt
Herr Mathia Paul
Telefon: 030 / 18529-3170
E-Mail: poststelle@bmel.bund.de
Pressemeldung Download: 
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Wilhelmstraße 54
10117 Berlin
Deutschland
Telefon:  +49  030  18529-0
Fax:  +49  030  18529-3179
E-Mail:  poststelle@bmel.bund.de
Web:  http://www.bmel.de
>>>  RSS
>>>  Pressefach


© proplanta 2006-2024. Alle Rechte vorbehalten.