30.12.2016 | 14:03:00 | ID: 23462 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Wissing: Antragsverfahren für Rebpflanzungen 2017 wird eröffnet

Mainz (agrar-PR) - Das EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen 2017 beginnt. Anträge können von Montag, 2. Januar, an gestellt werden.
Ab Montag, dem 2. Januar 2017, können Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2017 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2017.

Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet am 2. Mai 2017. Das hat Weinbauminister Dr. Volker Wissing mitgeteilt.

Das mit EU-Mitteln finanzierte Umstrukturierungsprogramm biete interessierten Winzerinnen und Winzern eine Chance, ihre Rebflächen bei der Wiederbepflanzung optimal auf zukünftige Markterfordernisse auszurichten, erläuterte der Minister. Die Wiederbepflanzung kann in diesem Programm mit allen in Rheinland-Pfalz klassifizierten Rebsorten erfolgen.

Für aufzubauende Rebflächen gibt es Zuschüsse zwischen 6.000 und 32.000 Euro pro Hektar. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Lage der Fläche in Flach-, Steil- oder Steilstlage und nach der Bewirtschaftungsintensität.

Die Mindestfläche für die Teilnahme beträgt in Flachlagen 10 Ar je Bewirtschaftungs-einheit, in Steil- und Steilstlagen sowie in Handarbeitsmauersteillagen lediglich 5 Ar.

Erstmals gibt es 2017 für die Winzer die Möglichkeit, eine vorhandene Unterstützungsvorrichtung weiter zu verwenden, bzw. gebrauchtes Material einzusetzen. Damit kann der inzwischen hohen Lebensdauer der Materialien sowie der Nachhaltigkeit Rechnung getragen werden. Die Höhe des Zuschusses in dieser Maßnahme beträgt 6.000 Euro.

Die o.g. Antragsfrist gilt für den Teil 2 des Antragsverfahrens. Hier können alle Flächen beantragt werden, die 2017 gepflanzt werden sollen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in Teil 1 dem Antragsverfahren, das vom 1. Juli 2016 bis zum 15. August 2016 stattfand, gemeldet worden sind. Ein „Nachmelden“ ist nicht mehr möglich.

Anträge können über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer elektronisch gestellt werden. Die Antragstellung über das Weininformationsportal erleichtert dem Antragsteller durch Fehlerhinweise das Ausfüllen des Antrages. Für Antragsteller, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, sind bei den Kreisverwaltungen vorgedruckte Antragsformulare erhältlich.


Susanne Keeding
Pressesprecherin
Telefon 06131 16-2550
Telefax 06131 16-2174
susanne.keeding@mwvlw.rlp.de

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, VERKEHR, LANDWIRTSCHAFT UND WEINBAU RHEINLAND-PFALZ

Stiftsstraße 9
55116 Mainz
Telefon 06131/16-2548
Telefax 06131/16-172548
Pressestelle@mwvlw.rlp.de
www.mwvlw.rlp.de

Pressekontakt
Frau Nicola Diehl
Telefon: +49 6131 162220
E-Mail: Nicola.Diehl@mwvlw.rlp.de
Pressemeldung Download: 
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Stiftsstraße 9
55116 Mainz
PF: Postfach 31 60
Deutschland
Telefon:  +49  06131  16-0
Fax:  +49  06131  16-4646
E-Mail:  pressestelle@mwvlw.rlp.de
Web:  https://mwvlw.rlp.de/
>>>  Pressefach


© proplanta 2006-2024. Alle Rechte vorbehalten.