25.09.2019 | 17:40:00 | ID: 27835 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Zentrale Datenbank zu Tiertransporten ist nötig um Tierschutz sicherzustellen

Wiesbaden (agrar-PR) - Hessen und Schleswig-Holstein bringen Antrag zu mehr Tierwohl auf der Agrarministerkonferenz in Mainz ein.
„Wir sind dem Tierschutz verpflichtet und das auch über EU-Grenzen hinaus. Aus diesem Grund bringen wir bei der Agrarministerkonferenz gemeinsam mit Schleswig-Holstein einen Antrag auf den Weg, der den Bund zur Einrichtung einer bundesweiten Datenbank auffordert. Diese soll umfangreiche Informationen zu den Verladestationen und Transportrouten von Nutztieren beinhalten. Nur so können wir den Tierschutz sicherstellen“, sagte Umweltministerin Priska Hinz vor der Agrarministerkonferenz in Mainz.

„Wenn Rinder länger als 29 Stunden unterwegs sind, ohne Pausen, ohne genügend Futter oder Wasser, dann dürfen solche Transporte nicht genehmigt werden. Den Veterinärbehörden, die über Transportgenehmigungen entscheiden, fehlen aber häufig valide Daten darüber, wo die Tiere auf dem Transport im Drittland überhaupt abgeladen und versorgt werden können. Deshalb ist eine zeitgemäße Datenbank von so großer Bedeutung“, erklärte Ministerin Hinz. „Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat ein Konzept für eine moderne Datenbank entwickelt, das bereits seit Mai vorliegt. Trotzdem hat der Bund, der selbst nur einen nicht praktikablen Vorschlag machte, die Einrichtung einer solche Plattform bisher noch nicht beauftragt. Uns ist unklar, warum die nächsten Schritte nicht eingeleitet wurden. Im Sinne des Tierwohls sollte die Umsetzung nun endlich erfolgen,“ ergänzte Hinz. 

„Versprechen, Verzögern und Aussitzen scheint derzeit die Strategie des zuständigen Bundesministeriums. So kündigt Ministerin Klöckner aktuell an, den Ländern die Möglichkeit einzuräumen, Transporte von Tieren bei Temperaturen von über 30 Grad zukünftig auch sanktionieren zu können. Dabei bezieht sie sich auf massive Verstöße im Sommer 2017 und 2018. Die Umsetzung dieser Maßnahme wäre im Frühjahr 2019 erforderlich gewesen. Wieder ist ein Sommer ohne weitere Aktivität des Bundes vergangen“, bedauerte Hinz.

„Hessen hat bereits im März 2019 mit einem Erlass die Exporte von Nutztieren in Drittländer gestoppt. Dies ist wichtig, um unnötiges Tierleid zu verhindern“, sagte Ministerin Hinz. „Doch wir kommen nicht weiter, wenn die Bundesländer alleine für mehr Tierschutz bei Tiertransporten kämpfen. Selbstverständlich sind die Länder für die Inaugenscheinnahme des Transportfahrzeugs vor Ort zuständig. Die Länder allein können aber nicht dauerhaft die Überprüfung von Versorgungs- und Entladestationen in Drittländern übernehmen. Wir brauchen bundesweit einheitliche Regeln und verbindliche Tierschutzabkommen mit Drittstaaten. Unser langfristiges Ziel muss sein, den Transport von lebenden Tieren über mehrere Tausend Kilometer zu vermeiden“, betonte die Ministerin. Meistens werden Tiere zu Zuchtzwecken in Drittstaaten exportiert. Mit dem Export von Samen gibt es eine sinnvolle Alternative zu den langen Tiertransporten. 

Der Antrag bei der Agrarministerkonferenz beruft sich auf die Recherche der Hessischen Tierschutzbeauftragen Dr. Madeleine Martin. Sie hatte Transportrouten und Versorgungsstationen in Kasachstan und Usbekistan besichtigt und herausgefunden, dass der Transport von Rindern unter den aktuellen Umständen in diese Länder nicht genehmigungsfähig ist. Zu einem tierschutzgerechten Transport gehört gemäß EU-Verordnung, dass Rinder nach 29 Stunden Fahrt in einem Transporter in hierfür eingerichteten Versorgungsstationen abgeladen, gefüttert und getränkt werden und außerdem eine Ruhepause von 24 Stunden erhalten.
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