04.12.2009 | 00:00:00 | ID: 3997 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarwirtschaft

„Bodenschutz ist ureigenes Interesse der Landwirtschaft“

Berlin (agrar-PR) - Deutscher Bauernverband zum morgigen Internationalen Tag des Bodens 2009
„Damit die Landwirte auch in Zukunft unbedenkliche und qualitativ hochwertige Nahrungsmittel erzeugen können, bedarf es weiterer Anstrengungen zur Minimierung von Schadstoffeinträgen in den Boden“, forderte Friedhelm Decker, Vorsitzender des DBV-Fachausschusses Umwelt, auf einer Fachtagung des Bundesumweltministeriums zum Internationalen Tag des Bodens und zum zehnjährigen Jubiläum des Bundesbodenschutz­gesetzes am 3. Dezember 2009 in Berlin. Die Landwirtschaft habe ein ureigenes Interesse am Erhalt und der Steigerung der Bodenfruchtbarkeit. Das Bundesbodenschutzgesetz sei international vorbildlich. „Nach wie vor größtes Problem des Bodenschutzes ist der unverändert hohe Flächenverbrauch durch Siedlungs- und Verkehrsmaßnahmen, betonte Decker und fordert eine konsequente Strategie von der neuen Bundesregierung. Bei der allseits propagierten Entsiegelung von bereits versiegelten Flächen müssen den Ankündigungen endlich Taten folgen.“
 
Neben dem Verlust landwirtschaftlicher Nutzflächen seien die Land- und Forstwirte auch Hauptbetroffene von Stoffeinträgen aus Verkehr, Industrie und Siedlungen. Zunehmend drohten den Landwirten Bewirtschaftungseinschränkungen aufgrund fremd verursachter Schadstoffgehalte in Böden. „Aufgrund der nur auf Härtefälle beschränkten Ausgleichs­regelung stehen die Landwirte in solchen Fällen unverschuldet im Regen“, kritisierte Decker. Die Landwirtschaft stehe zu strengen, aber auch wissenschaftlich basierten Grenzwerten für Schadstoffe im Bereich Klärschlamm und Kompost. In diesem Punkt erwarte der DBV zukünftig auch einen besseren Abgleich zwischen dem Abfallrecht und dem Düngemittel­recht. Zukünftig müsse das Düngemittelrecht der Flaschenhals für alle auf landwirtschaft­lichen Böden verwendeten Düngemittel sein. Der umweltpolitische Zielkonflikt zwischen dem Schutz landwirtschaftlicher Böden vor Schadstoffeinträgen und der abfallrechtlichen Zielsetzung der Verwertung von Reststoffen dürfe nicht zu Lasten der Landwirtschaft gehen.
 
Mit Blick auf Europa unterstrich Decker die Ablehnung des DBV zu einer europäischen Bodenrahmenrichtlinie. Die bereits vorhandenen Regelungen zur guten fachlichen Praxis im Bodenschutzrecht, des landwirtschaftlichen Fachrechts sowie von Cross Compliance stellten einen nachhaltigen Schutz landwirtschaftlicher Böden sicher. Vielmehr sei ein Übermaß an Bürokratie ohne zusätzlichen Nutzen für die Umwelt zu befürchten. Insofern sei es wichtig, dass die Bundesregierung weiterhin bei ihrer ablehnenden Haltung gegenüber einer Bodenrahmen­richtlinie bleibe.
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