11.05.2021 | 11:29:00 | ID: 30191 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarwirtschaft

„Gute Aussichten für unsere Betriebe und Gäste“

München (agrar-PR) - Landwirtschaftsministerin Kaniber erfreut über Öffnungsschritte bei Urlaubshöfen und Bauernhofgastronomie
Sinkende Infektionszahlen und verstärkt greifenden Schutzmaßnahmen machen es möglich: Rechtzeitig zu den Pfingstferien können Familien und andere Gäste wieder „Urlaub auf dem Bauernhof“ genießen. Auch die Bauernhofgastronomie sowie Gäste- und Naturführungen werden wieder möglich. „Es ist ein wichtiger Schritt und ein positives Signal für unsere Urlaubs- und Erlebnishöfe, dass sie nun wieder eine Öffnungsperspektive haben. Für die Betriebe kann nun eine lange wirtschaftliche Durststrecke enden. Und für die Gäste rückt der Urlaub in unserer wunderschönen Landschaft wieder in greifbare Nähe“, sagte Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber erfreut.

Die Öffnung zum 21. Mai kann erfolgen, wenn die Vorgaben der sogenannten Bundes-Notbremse eingehalten sind und auch eine stabile oder rückläufige 7-Tages-Inzidenz von unter 100 im betreffenden Landkreis oder in der betreffenden kreisfreien Stadt vorliegen.

Für die Öffnung hat der Bayerische Ministerrat am Montag den Weg bereitet und die Voraussetzungen festgelegt. Wichtigste Neuerung ist das begleitende Testkonzept. Voraussetzung ist ein negativer vor maximal 24 Stunden vorgenommener PCR-Test, POC-Antigentest oder ein Selbsttest der Gäste unter Aufsicht bei Anreise sowie Corona-Tests alle weiteren 48 Stunden während des Aufenthalts. Für Gäste- und Naturführungen ist der Test notwendig, wenn eine 7-Tage-Inzidenz von 50 im betreffenden Landkreis oder der kreisfreien Stadt überschritten wird. Geimpfte und genesene Personen sowie Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von Testpflichten nach den allgemein geltenden Grundsätzen ausgenommen.

Anbieter von Urlaub auf dem Bauernhof mit einem gastronomischen Angebot auch im Innenbereich dürfen ausschließlich die eigenen Gäste bis 22 Uhr bewirten. Auch die Kur-, Therapie- und Wellnessangebote (z. B. Schwimmbäder, Fitnessräume, Solarien) dürfen für die Gäste geöffnet werden. Das ausführliche Rahmenkonzept für die Gastronomie steht im Internet bereit unter: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-311/.
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