Berlin (agrar-PR) -
BLE hat Absatzfondsbeiträge für Raps und Sonnenblumen an Ölmühlen zurückerstattet Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat in den letzten Wochen die Absatzfondsbeiträge für Raps und Sonnenblumen an die Ölmühlen zurückerstattet. Die weitere Rückabwicklung an die Vorlieferanten bis hin zum Landwirt soll nunmehr beginnen. Darüber haben sich der Verband der Ölsaaten verarbeitenden Industrie (OVID), der Deutsche Raiffeisenverband (DRV), der Bundesverband Agrargewerbliche Wirtschaft (BVA), der Verein der Getreidehändler der Hamburger Börse (VdG) sowie der Deutsche Bauernverband (DBV) und die Union zur Förderung von Öl- und Proteinpflanzen (UFOP) nun verständigt.
Zurückerstattet wurden die Absatzfondsgelder für Raps und Sonnenblumen für den Zeitraum 1. Juli 2006 bis 3. Februar 2009, soweit die Ölmühlen Widerspruch eingelegt haben. Da nicht alle Unternehmen Widersprüche eingelegt hatten, wurde von der BLE nur etwa die Hälfte der Beiträge zurückgezahlt
Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Strukturen der Lieferbeziehungen ist die Rückabwicklung insgesamt komplex und zeitaufwändig. Dies gilt auch für die weitere Rückabwicklung der Erfassungsstufe an die Landwirtschaft.