16.01.2019 | 20:35:00 | ID: 26866 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarwirtschaft

Agrarministerin Barbara Otte-Kinast: „Brexit hätte erhebliche Auswirkungen auf die niedersächsische Agrarbranche und die Fischerei"

Hannover (agrar-PR) - Nach der gestrigen Entscheidung ist ein sogenannter „harter Brexit" in Großbritannien näher gerückt. Das betrifft auch die niedersächsische Agrarbranche. Großbritannien ist ein wichtiger Absatzmarkt für deutsche und insbesondere für niedersächsische Agrarerzeugnisse. Außerdem ist die Fischerei betroffen. Dazu äußerte sich Niedersachsens Agrarministerin Barbara Otte-Kinast in einer Pressemitteilung.

Die Exporte von Gütern der Ernährungswirtschaft aus Niedersachsen in das Vereinigte Königreich betrugen 2017 rund 815 Millionen Euro (deutschlandweit: 4,7 Milliarden Euro). Die Einfuhren belaufen sich auf 132 Millionen Euro (deutschlandweit: 1,5 Milliarden Euro). Damit übersteigen die niedersächsischen Exporte die Importe um rund 683 Millionen Euro (deutschlandweit 3,2 Milliarden Euro).

Ein „harter Brexit" würde unmittelbar Grenzkontrollen und die Erhebung von Zöllen nach sich ziehen. Angesichts der Handelsmengen wären ein erheblicher zusätzlicher Aufwand bei den zuständigen Behörden und auch Verzögerungen in der Abwicklung zu erwarten. „Die niedersächsische Agrarwirtschaft hat ein großes Interesse an engen wirtschaftlichen und politischen Beziehungen", erklärte Agrarministerin Barbara Otte-Kinast.

Eine besondere Betroffenheit ergibt sich für die Fischerei, da die britische Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) ein wichtiges Fanggebiet für deutsche Fischer ist. Die britische AWZ umfasst etwa die Hälfte der Nordsee und einen bedeutenden Teil des Gemeinschaftsgebiets im Nordostatlantik. Die deutsche Fischerei erzielte im Jahr 2015 mehr als 50 Prozent ihrer Fangmenge und mehr als 30 Prozent ihrer Erlöse innerhalb der britischen AWZ. Hierbei handelt es sich vorrangig um Schwarmfischarten wie Hering, Sprotte und Makrele.

In den vergangenen Jahren fischten im Mittel rund 35 deutsche Fischereifahrzeuge in britischen Gewässern - darunter alle sieben Trawler der Großen Hochseefischerei. Neben diesen wäre auch ein hoher Anteil der Kutter der Kleinen Hochseefischerei von einem Verlust der Zugangsrechte betroffen.

Neben dem Verlust der Zugangsrechte können auch indirekte Effekte gravierende Folgen für die niedersächsische Hochseefischerei haben.

Zwei Beispiele:
Die Fischerei auf Kaisergranat ist ein zum Teil sehr bedeutendes wirtschaftliches Standbein für eine Reihe von Kuttern der niedersächsischen Küsten- und Hochseefischerei. Da Deutschland nur über eine sehr geringe Fangquote für Kaisergranat verfügt, wird die erforderliche Fangquote alljährlich durch einen Quotentausch mit Großbritannien erlangt. Insofern besteht auch für diese Kutter eine hohe Abhängigkeit von der Fischerei in Großbritannien.

Die in Cuxhaven beheimatete niedersächsische Hochseefischerei hängt existentiell vom Zugang zu ihren traditionellen Fanggebieten in norwegischen Gewässern ab, wo sie insbesondere Kabeljau fängt. Für den zukünftigen Abschluss des Drittlandabkommens zwischen der EU und Norwegen gibt es erhebliche Risiken, wenn die EU der norwegischen Fischerei zukünftig keinen Zugang zu Fangrechten in britischen Gewässern mehr anbieten kann.

Die Auswirkungen auf die Fischindustrie sind gegenwärtig schwer abschätzbar, da weder bekannt ist, wie sich Wechselkurse und Zolltarife entwickeln, noch eingeschätzt werden kann, wie die Briten zukünftig mit den von Ihnen gefangen Fischen verfahren werden. „Die niedersächsische Fischwirtschaft exportiert vor allem panierte Fischprodukte in das Vereinigte Königreich. Es ist nicht völlig auszuschließen, dass es zu Verlagerungen dieser Produktion ins Vereinigte Königreich kommt", erklärte Agrarministerin Barbara Otte-Kinast.
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