11.04.2016 | 19:10:00 | ID: 22149 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarwirtschaft

Agrarstrukturerhebung 2016 in Berlin und Brandenburg

Potsdam (agrar-PR) - Zurzeit wird deutschland- und europaweit eine Agrarstrukturerhebung (ASE) durchgeführt, mit der zum ersten Mal seit sechs Jahren wieder ein umfassendes Bild der landwirtschaftlichen Betriebe gewonnen wird. Wie das Amt für Statistik Berlin- Brandenburg (AfS) mitteilt, werden in den nächsten Tagen rund 60 Berliner und 5 700 Brandenburger Betriebe im Bereich der Landwirtschaft und des Gartenbaus um ihre Mitarbeit gebeten.

Befragt werden alle Betriebe, die bestimmte Mindestgrenzen an landwirtschaftlich genutzter Fläche oder an Tierbeständen erreichen bzw. überschreiten. Schwerpunktthemen der ASE sind u. a. Bodennutzung und Tierbestände, Eigentums- und Pachtverhältnisse, ökologischer Landbau, Arbeitskräfte, Bodenbearbeitungsverfahren, Fruchtfolge, Wirtschaftsdüngerausbringung sowie Berufsbildung. Ziel der Erhebung ist es vor allem, den Strukturwandel in der Landwirtschaft zu erkennen und zu dokumentieren sowie die wirtschaftliche und soziale Situation der landwirtschaftlichen Betriebe widerzuspiegeln.

Die Ergebnisse werden in die Entscheidungen und Maßnahmen von Staat, Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft auf nationaler und internationaler Ebene einfließen. Nicht zuletzt sind die ausgewerteten Daten ein wichtiger Faktor für die Halbzeitbewertung der Förderperiode 2014 bis 2020 im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union.

Die Erhebung ist durch den Gesetzgeber mit einer Auskunftspflicht belegt und wird in elektronischer Form durchgeführt. Das bedeutet, dass die Betriebe ihre Angaben mittels Onlinefragebogen an das Statistikamt melden sollen. Dazu erhalten die Betriebe ein Schreiben vom AfS, welches die Internetadresse, eine Benutzerkennung und Passwort sowie Ausfüllhilfe und Ansprechpartner enthalten. Der Fragebogen wird dann im Internet unter www.idev.nrw.de bereitstehen. Die Kolleginnen und Kollegen des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg bieten auf Wunsch Unterstützung an. Die erhobenen Daten unterliegen der statistischen Geheimhaltung. Damit wird eine anderweitige Verwendung strikt verhindert. Eine Weitergabe an andere Behörden für Steuer- bzw. andere Kontrollzwecke ist ausgeschlossen. (statistik-bbb)
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