17.02.2020 | 13:07:00 | ID: 28404 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarwirtschaft

Agrarumweltmaßnahmen: Anträge bis 28. Februar möglich!

München (agrar-PR) - Landwirte, die am Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) und Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) teilnehmen möchten, müssen sich jetzt beeilen. Wie das Landwirtschaftsministerium in München mitteilt, besteht noch bis zum 28. Februar die Möglichkeit dazu.

Für Maßnahmen, die einen wesentlichen Beitrag zur Biodiversität leisten, wird die Möglichkeit eröffnet, Vereinbarungen über einen neuen fünf-jährigen Verpflichtungszeitraum (2020 bis 2024) abzuschließen. Anträge auf Neuverpflichtungen nehmen die zuständigen Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten entgegen. Bei allen anderen auslaufenden Maßnahmen gibt es ausschließlich die Möglichkeit einer Anschlussverpflichtung zu den aktuell gültigen Maßnahmenkonditionen für eine dreijährige Laufzeit 2020 bis 2022. Diese sind in diesem Jahr ausschließlich online in der Anwendung IBALIS möglich.

Detailinformationen zum KULAP und den verschiedenen Maßnahmen gibt es im Internet unter www.landwirtschaft.bayern.de/kulap.
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Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMLF)
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