19.03.2012 | 14:25:00 | ID: 12474 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarwirtschaft

Backhaus: Gutachten zum Bodenmarkt bestätigt Kritik an Privatisierungspraxis

Schwerin (agrar-PR) - Der Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG) hat unter maßgeblicher Beteiligung der Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern zu wichtigen Bodenfragen ein Gutachten erarbeitet, dessen Ergebnisse insbesondere für die neuen Bundesländer von großem Interesse sind.
Der BLG hat das Gutachten in diesen Tagen sowohl den einzelnen Agrarministerinnen und -ministern des Bundes und der Länder als auch der deutschen Agrarministerkonferenz übergeben.

In dem Gutachten werden unter anderem die Gründe für die rapide gestiegenen Kaufwerte für landwirtschaftliche Grundstücke analysiert. Es wird festgestellt, dass diese seit 2007 im Durchschnitt

- in Deutschland über 25 Prozent,
- in den ostdeutschen Ländern über 85 Prozent und
- in den westlichen Bundesländern um rund 13 Prozent

gestiegen seien.

Neben einer Vielzahl von äußeren Einflüssen, die auch in anderen Staaten zum Anstieg der Bodenpreise für landwirtschaftliche Nutzflächen führen, seien auch "hausgemachte" deutsche Besonderheiten bzw. Sondereinflüsse für Boden- und Pachtpreissteigerungen verantwortlich. Hierzu zählen die Gutachter unter anderem die aktuelle Flächenprivatisierungsstrategie des Bundes in den ostdeutschen Bundesländern und den nahezu ungebrochenen außerlandwirtschaftlichen Flächenbedarf. Die Zahl der landwirtschaftlichen Unternehmen, die nicht mehr in der Lage sind, die aus dem eigenen Pachtflächenbestand auf den Markt kommenden Flächen oder Ersatzflächen zu erwerben, nimmt nach Auffassung der Gutachter zu. Dadurch werde die Agrarstrukturentwicklung gefährdet.

Folgende Handlungsempfehlungen werden gegeben:

- Ein Paradigmenwechsel bei der Flächenprivatisierung des Bundes in den neuen Bundesländern

- Eine "Neutralisierung" der Anreizwirkungen des Energieeinspeisungsgesetzes (EEG)

- Die konsequente Anwendung des städtebaulichen Rechtsrahmens für die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme

- Die Ausschöpfung der Möglichkeiten des Bundesnaturschutzgesetzes für eine qualitativ hochwertige, agrarstrukturverträgliche und Agrarflächen schonende Kompensation

- Die Anpassung steuerlicher Vorschriften zur Abfederung der Gefahren für die Agrarstruktur

Hinsichtlich der Möglichkeiten staatlicher Einflussnahme auf den landwirtschaftlichen Grundstücksverkehr werden auch die Wirkungsweise und Grenzen des bodenpolitischen Ordnungsrahmens untersucht. Hier kommt der BLG zu dem Ergebnis, dass die bestehenden Vorschriften des Grundstückverkehrs- und Reichssiedlungsgesetzes grundsätzlich geeignet sind, den Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen durch Nichtlandwirte zum Zweck der Kapitalanlage einzuschränken. Dem bestehenden Rechtsrahmen wurde in dem Gutachten die Grundgesetz- und EU-Rechtskonformität bestätigt. Insofern sollte der gewachsene Rechtsbestand nicht ohne Not aufgegeben oder in Frage gestellt werden.

Minister Dr. Backhaus begrüßt die im Gutachten getroffenen Aussagen und sieht darin eine Bestätigung der Politik der Landesregierung:

"Ich habe immer gesagt, dass die verfehlte Privatisierungspolitik der Bundesregierung wesentlich zu den Verwerfungen auf den ostdeutschen Bodenmärkten beiträgt. Ich werde dieses Gutachten zum Anlass nehmen, um auf der Agrarministerkonferenz nochmals die Privatisierungspolitik der Bundesregierung kritisch zu hinterfragen. Es muss endlich ein Ruck durch Deutschland gehen - und nicht nur durch die neuen Bundesländer, welche die im Gutachten festgestellten Missstände bereits seit langem beklagen. Die Kaufpreisentwicklung führt dazu, dass die bisherigen Bewirtschafter der landwirtschaftlichen Flächen oft nicht mehr bei den Ausschreibungen mithalten können. Wir dürfen aber den landwirtschaftlichen Boden nicht Bodenspekulanten überlassen. Ich bin froh, dass mit dem BLG nunmehr erstmals auch ein bundesweiter Verband feststellt, dass an den eingetretenen Verhältnissen die Politik der Bundesregierung wesentliche Mitverantwortung trägt. Ich halte daran fest, mich für die Übertragung der noch in Bundesbesitz befindlichen ehemals volkseigenen Flächen einzusetzen. Ich sehe mich auch bestätigt, in der konsequenten Anwendung des Grundstücksverkehrs- und Reichssiedlungsgesetzes, um die Agrarstruktur vor dem Ausverkauf landwirtschaftlichen Bodens an außerlandwirtschaftliche Kapitalanleger zu schützen."

In keinem anderen deutschen Bundesland wurde in den letzten Jahren das siedlungsrechtliche Vorkaufsrecht so oft ausgeübt wie in Mecklenburg-Vorpommern, wenn die Genehmigungsvoraussetzungen nach Grundstücksverkehrsgesetz nicht vorliegen. (PD)
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