06.04.2013 | 08:20:00 | ID: 14841 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarwirtschaft

Baden-Württemberg veröffentlicht Untersuchungsergebnisse der Lebensmittelüberwachung auf gentechnisch veränderte Organismen

Stuttgart (agrar-PR) - Verbraucherminister Alexander Bonde: „Gentechnisch veränderte Organismen in Lebensmitteln sind wichtiger Schwerpunkt der Lebensmittelüberwachung“

„Die Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher will keine Gentechnik auf dem Teller haben und sich darauf verlassen können, dass die Lebensmittelkennzeichnung auch in diesem Punkt stimmt. Die Lebensmittelüberwachung legt daher mit regelmäßigen Stichproben einen Schwerpunkt auf die Untersuchung gentechnisch veränderter Organismen. Die Untersuchungen des letzten Jahres zeigen Auffälligkeiten in Größenordnung der Vorjahre, die meist im Spurenbereich liegen, aber trotzdem deutlich machen, dass eine zielgerichtete Überwachung auf gentechnisch veränderte Organismen nach wie vor notwendig ist“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde am Freitag (5. April) in Stuttgart.


Gentechnik-Anteile in Importware selten und meist im Spurenbereich

Das Gentechnik-Speziallabor der Lebensmittelüberwachung in Baden-Württemberg hat 2012 insgesamt 670 Lebensmittelproben auf Bestandteile aus gentechnisch veränderten (GV) Pflanzen untersucht. Dabei waren 49 Proben (7 Prozent) positiv, meist im Spurenbereich. Vereinzelt waren nicht zugelassene GV-Pflanzen nachzuweisen: In zwei Proben von Basmatireis indischer Herkunft waren nicht zugelassene GV-Reislinien nachweisbar, zwei Proben von scharfem Senf enthielten GV-Raps, der für die Verwendung in Lebensmitteln nicht zugelassen ist. Nur drei Proben mussten 2012 wegen nicht deklarierten Gehalten von zugelassenen GV-Pflanzen mit einem Anteil über 0,9 Prozent beanstandet werden. „Erfreulicherweise waren im Gegensatz zum Vorjahr Importhonige nun frei von nicht zugelassenem GV-Raps, GV-Soja war allerdings weiterhin punktuell nachweisbar. Hier gilt nach wie vor der Rat: Verbraucherinnen und Verbraucher, die einen Honig ohne gentechnisch veränderte Bestandteile genießen wollen, sollten zu einheimischer Ware greifen“, so Bonde abschließend.


Hintergrundinformationen:

Gentechnisch veränderte Organismen dürfen nur dann in Lebensmitteln enthalten sein, wenn sie ein Zulassungsverfahren mit Sicherheitsbewertung durchlaufen haben. Liegt der Anteil zugelassener GVO höher als 0,9 Prozent, muss eine Kennzeichnung erfolgen. Der Kennzeichnungsgrenzwert bezieht sich auf die jeweilige Zutat eines Lebensmittels.

Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg (CVUA Freiburg) ist Zentrallabor der baden-württembergischen Lebensmittelüberwachung für den Nachweis gentechnisch veränderter Organismen.

Mehr zu den Kontrollergebnissen des Jahres 2012 sowie weitere Informationen zum Thema sind unter www.ua-bw.de (PD)

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