11.02.2010 | 00:00:00 | ID: 4748 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarwirtschaft

DBV-Präsidium verabschiedet Stellungnahme zur Nebenerwerbslandwirtschaft

Berlin (agrar-PR) - Nebenerwerbslandwirtschaft – die Vielfalt der Betriebsorganisationen und Innovation stärken
Die deutsche Landwirtschaft zeichnet sich durch eine große Vielfalt der Erwerbsformen aus. Eine besonders bedeutende Form ist der Nebenerwerb. Er sichert bäuerliches Eigentum durch dessen kreative Nutzung im ländlichen Raum. Dies erklärte das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) in einer Stellungnahme zur Nebenerwerbslandwirtschaft. Nebenerwerbslandwirtschaft habe hohe Bedeutung, sowohl für den Erhalt der Kulturlandschaft als auch für die Sicherung von Arbeitsplätzen und Wirtschaftskraft in den Dörfern. Der Nebenerwerb könne bei großen regionalen Unterschieden sowohl Übergangsstadium als auch stabile Form einzelbetrieblicher Entwick­lungen sein. 
 
Um die Nebenerwerbslandwirtschaft weiter zu stärken, brauche sie passende politische Rahmenbedingungen. Dazu gehören vor allem in Steuer- und Sozialpolitik sowie bei den EU-Betriebsprämien praxisgerechte Kleinerzeugerregelungen und angemessene Freibeträge, heißt es in der DBV-Stellungnahme. Hingewiesen wird auch auf das Übermaß an Auflagen und Informationspflichten für die deutsche Landwirtschaft. Schlanke Regelungen und entschlackte Verwaltungsverfahren seien, gerade auch im Hinblick auf die Belange der kleinen und Nebenerwerbsbetriebe, notwendig. Bestehende Verein­fachungsmöglichkeiten, wie bei der Gewinnermittlung nach §13a EStG oder der Umsatz­steuerpauschalierung, stellten wesentliche bürokratische Erleichterungen dar und müssten deswegen unbedingt erhalten bleiben, betont der DBV.
 
Was die landwirtschaftliche Alterssicherung anbelangt, ist die eigenständige Versicherungs­pflicht der Ehegatten von Nebenerwerbslandwirten zu modifizieren. Die in der derzeit geltenden Form zu starre Versicherungspflicht muss wesentlich stärker an dem individuellen Sicherungsbedürfnis des einzelnen Ehegatten ausgerichtet werden.
 
Die Stellungnahme können Sie hier als pdf-Dokument herunterladen.
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